?Helmut W. Falk hat nicht erklärt, dass das Konzept der Umwandlung des Geschäftszwecks des Zinsfonds verworfen wird? , schreibt Thomas Engel, geschäftsführender Gesellschafter der Falk Capital KG (vormals Falk Capital AG), München, in einer Stellungnahme. Die von der Geschäftsführerin des Zinsfonds in Gang gesetzte Abstimmung werde vielmehr planmäßig durchgeführt. Abgabefrist für die Stimmen der Anleger sei nach wie vor heute, Montag, der 10. Januar 2005, 24 Uhr. ?Die Abstimmungsfrist ist also nicht hinfällig, wie Herr Loipfinger schreibt?, so Engels.
Fondsanalyst Stefan Loipfinger hatte im fondstelegramm vom Freitag, den 7. Januar, gemeldet, Falk Capital-Gründer Helmut W. Falk habe ein Machtwort gesprochen und das Sanierungskonzept des Unternehmens verworfen. Das Konzept sieht vor, dass die Anleger des Falk-Zinsfonds dessen Geschäftszweck ändern und die Mittel als Genussrechtskapital in die neu gegründete Bayerische Fondskonzepte AG einbringen (cash-online berichtete). Über dieses Vorhaben wird unter den Zeichnern derzeit im Umlaufverfahren abgestimmt.
Im Nachgang zu der Abstimmung, so Engels, werde unverzüglich zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen. Ohne eine derartige Versammlung ließen sich bestimmte Punkte des Sanierungskonzepts, wie etwa die hälftige Besetzung des Aufsichtsrats der künftigen Bayerische Fondskonzepte AG, deren Mitglieder ordentlich zu wählen sind, gar nicht durchführen.Vor dieser Gesellschafterversammlung, so Engels weiter, werden keine Gelder des Zinsfonds verwendet.
Mit Bezug auf eine detaillierte Aufstellung aller vom Zinsfonds vergebenen Darlehen, aus der Loipfinger ebenfalls im fondstelegramm zitiert, schreibt der Falk Capital-Chef, es sei skandalös, dass Zahlen, die den Mitgliedern des Anlageberatergremiums vertraulich übergeben wurden, veröffentlicht werden. Dies erschwere die Vermarktung der Zinsfonds-finanzierten Immobilien und schade direkt den Zinsfonds-Anlegern. ?Als Geschäftsführer des Zinsfonds werden wir die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend machen?, so Engels.