Falschberatung: Gericht gewährt entgangenen Gewinn

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 17. April 2009 (Az.: 2 31 O 235/08) die vermittelnde Commerzbank erstmals dazu verurteilt, einem Anleger des VIP Medienfonds 3 nicht nur Schadensersatz in Höhe seiner Einlage und entstandener Steuerschäden zu leisten, sondern auch den entgangenen Gewinn zu ersetzen, den er durch eine anderweitige Anlage hätte erzielen können.

Wörtlich erklärten die Richter in ihrem Urteil: ?Der Kläger hat dargetan, dass er das eingesetzte Kapital von 52.500,00 ?anderenfalls gewinnbringend mit einem Zinssatz von 4 % p. a. angelegt hätte und erhat dabei als Zinsbeginn auf den Tag der Zahlung an den Treuhänder abgestellt. Diesist nach Auffassung des Gerichts für die Darlegung entgangenen Gewinnsausreichend.?Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG misst der Entscheidung grundsätzliche Wirkung für die betroffenen Anleger bei:?Im Übrigen hat das Landgericht Frankfurt sein Urteil nicht nur alleine auf die jüngste?Kick-Back? Entscheidung des BGH gestützt, sondern insgesamt einBeratungsverschulden der Commerzbank bei der Vermittlung des VIP Medienfonds3 festgestellt. Das Gericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen darauf, dassdie Commerzbank bei der Beratung des Klägers nicht darauf hingewiesen hat, dassbei dem VIP Medienfonds 3 auch ein Totalverlust drohen kann und dass derBankberater die angebliche Sicherheit der steuerlichen Anerkennungsmöglichkeitfalsch dargestellt hat.?Eigenen Angaben zufolge vertritt die Kanzlei rund 1.300 VIP-Fonds Anleger und hat seit dem Jahr 2006 bei zahlreichen Landgerichten Schadensersatzklagen gegen die Commerzbank eingereicht. ?Um eine unnötige Tournee mit jeweils einer handvoll Kläger durch die Landgerichte derRepublik zu vermeiden, hat KWAG eine Vereinbarung mit den Prozessbevollmächtigten der Commerzbank dahingehendgetroffen , dass neu einzureichende Klagen hälftig zwischen den Landgerichten Frankfurtund Hamburg aufgeteilt werden. Auch an diesen beiden Gerichten sind inzwischen jeweilsmehr als 300 Klagen anhängig? so Gieschen. Ziel sei es auch, den Richtern, die mittlerweile über ein Expertenwissen in dem Fall verfügten, die Arbeit zu erleichtern. (af)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments