Falschberatung: Verdi und VZBZ fordern harte Strafen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben sich mit einem öffentlichen Appell an Politik und Finanzaufsicht gewendet. Sie fordern effektivere Kontrollen und schärfere Sanktionen bei Falschberatung.

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Man könne den Eindruck gewinnen, als habe es die Finanzkrise nie gegeben, stellt VZBZ-Vorstand Gerd Billen fest. Beschwerden über mangelhafte Kundenberatungen gehörten immer noch zu den Top-Themen in der Verbraucherberatung, so seine Analyse.

Nach wie vor sei der provisionsorientierte Verkauf der Regelfall. Interne Vertriebsvorgaben führten, so Billen weiter, dazu, dass Verbrauchern meist Produkte angepriesen werden, die Vermittlern die höchste Provision versprechen. Auch unnötige und sich immer wiederholende Empfehlungen zur Portfolio-Umschichtung seien die Folge enger Vertriebsvorgaben. Politik und vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) müssten die Beratungsqualität sicherstellen und Fehlverhalten schärfer sanktionieren, fordert der VZBZ-Vorstand.

Unterstützung erhält er von Uwe Foullong, Verdi-Bundesvorstandsmitglied, der an die Bundesregierung appelliert, nicht die Kundenberater ins Visier zu nehmen, sondern „die Banken und deren Manager, also die tatsächlich Verantwortlichen“.

Nach Ansicht von VZBV und Verdi müsste das Hauptaugenmerk der Betriebskontrollen vor allem auf den Vertriebsvorgaben liegen. Sie seien die eigentliche Ursache für Fehl- und Falschberatungen.

Schon heute könne die Bafin massiv gegensteuern, Verhaltensregeln einfordern, Geldbußen verhängen und auch Vorstände abberufen. Sogar ein zeitweise generelles Verbot der Beratung zu Wertpapieren könne sie aussprechen. „In welchem Umfang derartige Maßnahmen durch die Bafin veranlasst werden, bleibt verdeckt“, kritisieren Billen und Foullong und fordern mehr Transparenz.

Damit Falsch- und Fehlberatung frühzeitig verhindert werden könne, plädieren Verdi und die Verbraucherschützer für einen Informantenschutz für Angestellte. So sollen Berater, die den Eindruck haben, unter den Bedingungen der Vertriebsvorgaben keine angemessene Anlageberatung mehr anbieten zu können, sich „unerkannt“ an die Bafin wenden können.

Ein Dorn im Auge sind Gewerkschaft und Verbraucherschützern nach wie vor die zersplitterten Kontrollstrukturen. „Wir brauchen eine einheitliche Regulierung und Beaufsichtigung für alle Finanzvermittler inklusive des grauen Kapitalmarktes“, fordern sie. Im Gewerberecht habe die Aufsicht über Finanzvermittler nichts zu suchen. (ks)

Foto: Shutterstock

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