Angehörigenverträge: Steuerpotenziale richtig nutzen

Der Fiskus setzt der Miethöhe zwischen Angehörigen jedoch klare Grenzen. Beträgt das Mietentgelt weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Monatsmiete, erkennt das Finanzamt die Immobilienaufwendungen nicht mehr in voller Höhe als Werbungskosten an.

Großzügige Rabatte vermeiden

Von allzu großzügigen Rabatten sollten Vermieter also besser Abstand nehmen. Sonst muss die Vermietung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil gesplittet werden, anfallende Werbungskosten sind dann nur noch im Verhältnis des entgeltlichen Teils zur ortsüblichen Miete steuerlich abzugsfähig.

Insbesondere bei sehr hohen Werbungskosten sollte geprüft werden, ob sich eine Vermietung unter 66 Prozent der ortsüblichen Miete rechnet. Denn liegt die Miete auch nur geringfügig über der 66-Prozent-Grenze, sind die abzugsfähigen Hauskosten voll steuerwirksam. Die ortsübliche Miete lässt sich einfach über den offiziellen Mietspiegel ermitteln, der meist über den Bürgerservice von Städten und Gemeinden erhältlich.

Wer Mietverträge im Familienkreis schließt, sollte also besonders gründlich vorgehen. Die Finanzbehörden achten vor allem auf eine nachvollziehbare Vertragsgestaltung. Dazu zählt laut Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. IX B 50/4) auch die Klarstellung, ob es sich um eine Warm- oder Kaltmiete handelt.

Die Hauptpflichten der Vertragspartner müssen im Mietvertrag wie unter Fremden üblich definiert und dann auch durchgeführt werden. Alle Abrechnungen und Zahlungen sollten vertragsgerecht abgewickelt und belegt werden können. Es empfiehlt sich zudem, dass alle Beteiligten ihre Zahlungen nachweisbar über ein eigenes Konto abwickeln.

Fazit: Fachlicher Rat wahrt den Familienfrieden

Angehörigenverträge sind eine interessante, aber auch nicht ganz einfache Option. Fachlicher Rat bewahrt vor bösen Überraschungen. So lassen sich rechtliche Fallstricke umgehen und finanzamtsichere Vereinbarungen treffen, auch weil der Gesetzgeber gerne geltende Regelungen für die Zukunft ändert oder sogar abschafft.

Obendrein bleibt der Familienfrieden gewahrt: Denn klare Bedingungen verhindern Missverständnisse und schaffen echte win-win-Situationen unter Angehörigen.

Autor Thomas Nöthen ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Kanzlei DHPG in Euskirchen.

Foto: DHPG und Shutterstock

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