Der Verband unabhängiger Family Offices (Vufo) hat sich im Oktober 2014 gegründet. Der Vorsitzende des Vufo und geschäftsführender Gesellschafter des Düsseldorfer Family Offices WSH Deutsche Vermögenstreuhand, Christoph Weber, sprach mit Cash. über die Vorgaben und Ziele des Verbands.
Cash.: Wie viele Mitglieder hat der Vufo heute?
Weber: Zu Beginn letzten Jahres haben die Gründungsmitglieder damit begonnen, sukzessive mit befreundeten Family Offices über die Existenz und Arbeit des Verbandes zu sprechen. Die Resonanz war sehr positiv, obwohl wir ja – dem Diskretionsbedürfnis unserer Mitglieder folgend – in unserem Außenauftritt sehr zurückhaltend sind.
Wir sind kontinuierlich gewachsen und werden unsere Zielgröße von 30 Mitgliedern zum Ende dieses Jahres sicherlich übertreffen. Wir setzen ganz bewusst nicht auf Quantität der Mitgliedszahlen, sondern auf die Qualität der Beziehungen zu Mitstreitern, die sich mit unseren Grundprinzipien identifizieren und sich für die Kultur eines interessenkonfliktfreien Family Offices in Deutschland einsetzen.
Welche Vorgaben müssen Verbandsmitglieder erfüllen?
Die Vorgaben ergeben sich aus der für den Verein verbindlich festgelegten Definition der Institution „Family Office“ und einem daraus abgeleiteten Katalog institutionsbezogener Merkmale/Eigenschaften eines Family Offices, deren vollständige Erfüllung zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Antragstellers als ordentliches Mitglied im Vufo ist. So muss das Family Office insbesondere eigenständig und unabhängig sein.
Das sind Gesellschaften, die den betreuten Familien gehören oder zumindest inhabergeführt sind. Die Beteiligung beispielsweise einer Bank oder eines Vermögensverwalters ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um ein Single Family Office handelt, erwarten wir einen Gesamtvermögensfokus und eine Kompetenz in allen Assetklassen. Das Family Office sollte eine reine Überwachungs- und Koordinationsfunktion ausüben, nicht aber selbst operativ beispielsweise vermögensverwaltend tätig sein.
Hier würden wir ansonsten eine Interessenkonfliktsituation bei einem Multi Family Office sehen. Weiterhin sollte das Family Office ausschließlich durch die betreuten Familien vergütet werden. Die Generierung von Provisionseinkünften oder Vermittlungsvergütungen schließen sich nach unserem Verständnis eines interessenkonfliktfreien Family Offices aus. Selbst wenn die genannten nicht alle Mitgliedschaftskriterien sind, so ist es sicherlich nicht verwunderlich, dass die meisten unserer Mitglieder Single Family Offices sind.
Haben Sie bereits Mitgliedsanträge abgelehnt?
Ja, Ablehnungen hat es bereits vereinzelt gegeben. Die betreffenden Antragsteller konnten uns nicht davon überzeugen, dass sie ihre Familien tatsächlich interessenkonfliktfrei betreuen, beispielsweise dadurch, dass sie Vermögensverwaltungs-leistungen und eigene Investmentfonds anboten.
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