Fasching, Fastnacht, Karneval: Unfallschutz bei Firmenfeiern

Spätestens, wenn der Chef nach Hause geht, kann dies das offizielle Ende der Firmenfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet. Der Versicherungsschutz kann aber auch schon vorher entfallen, wenn nur noch ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter anwesend sind.

Denn dann handelt es sich unter Umständen nur noch um ein privates Zusammensein (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 71/06). Erklärt der Chef die Party für beendet, ist automatisch Schluss mit dem Versicherungsschutz. Selbst wenn alle Mitarbeiter noch anwesend sind und weiterfeiern, einschließlich des Chefs.

 

Seite 3: Wenn Alkohol den Versicherungsschutz aufhebt

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