Franke und Bornberg hat seine BU-Bewertung überarbeitet – mit klaren Auswirkungen: 2025 schaffen es nur noch 34,7 Prozent der BU-Tarife in die Spitzengruppe. Im Vorjahr waren es noch 57 Prozent. 17 Anbieter sichern sich mit Top-Tarifen Bestnoten.
Seit dem marktweit ersten Rating für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) von Franke und Bornberg im Jahr 1995 kannte die Tarifqualität nur eine Richtung: nach oben. Doch inzwischen ist die Qualität weitgehend ausgereizt. „30 Jahre Produktratings und Wettbewerb haben Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Produktkategorie mit dem höchsten Qualitätsniveau gemacht. Verbesserungen sind im Leistungskern kaum noch möglich“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg.
Was einst einen Unterschied machte, etwa der Verzicht auf abstrakte Verweisung, sei heute in praktisch allen Tarifen Standard. Mittlerweile sind die Versicherungsbedingungen der meisten BU-Tarife ohne ernsthaften Makel. In der hohen Qualität sieht das Analysehaus ein Problem für die Anbieter und damit auch für die Kunden, denn seit über 15 Jahren herrsche zusätzlich ein harter Preiswettbewerb.
„Das scheint zwar erfreulich, kann sich aber für Anbieter und Kunden auch negativ auswirken. Läuft der Wettbewerb aus dem Ruder, kommen Überschüsse unter Druck und bei der Leistungsregulierung wird auf die Bremse getreten. Am Ende verlieren die Kunden“, sagt Franke. Aus dem Grund hat das Analysehaus reagiert und seine Ratingkriterien überarbeitet.
Das ändert sich beim BU-Rating 2025
Bei Standardleistungen, die sich nicht länger zur Differenzierung eignen, senkt das neue BU-Rating den Bewertungsfaktor. „Für Selbstverständlichkeiten gibt es keine Extrapunkte mehr. Auf diese Weise steigt das Gewicht von Kriterien, die tatsächlich einen Unterschied machen“, erklärt Franke. Damit Versicherer einmal erreichte Standards nicht unterlaufen oder für Kunden negative Regeln einführen, bleiben diese Kriterien jedoch weiterhin Mindeststandards.
Das betrifft zum Beispiel den weltweiten Versicherungsschutz, kundenfreundliche Regelungen, wenn die Anzeigepflicht schuldlos verletzt wird, das Festschreiben von Beruf und Lebensstellung bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf und den Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfungen.
Für einige Leistungen vergibt das neue BU-Rating laut F&B-Angaben nun mehr Punkte als zuvor. Das betrifft neben anderen die Regeln bei Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel). Während viele Tarife erst nach sechsmonatiger AU zahlen, gibt es bei leistungsstarken Tarifen bereits nach drei oder vier Monaten Geld, sofern eine Prognose für sechs Monate vorliegt.
Ebenfalls höher bewertet werden jetzt besonders kundenfreundliche Regelungen bei Wegfall von Krankengeld. Bestehen Krankentagegeld und BU-Vertrag beim selben Konzern, sollte zum Beispiel ein nahtloser Übergang der Leistungen gewährleistet sein.
BU-Stabilität und faire Leistungspraxis: Tarife sind nicht alles
Die Stunde der Wahrheit schlägt erst im Leistungsfall. Deshalb zieht Franke und Bornberg seit 2019 das Abschneiden beim BU-Leistungspraxisrating zur Bewertung von BU-Tarifen heran. Für das neue Rating wurde die Gewichtung des Kriteriums erhöht. Und weil BU-Verträge über viele Jahre hinweg Schutz zum kalkulierbaren Preis bieten müssen, spielt die Stabilität des Versicherers ebenfalls eine Rolle.
Überschusssenkungen und damit Erhöhungen der Zahlbeiträge während der Laufzeit einer BU sind heute keine Seltenheit mehr. Für die Bewertung verwendet das BU-Rating aktuelle Ergebnisse aus dem map-report BU-Stabilität. Dieser untersucht unter anderem, ob der langjährige scharfe Prämien-Wettbewerb Spuren hinterlässt und wie zukunftsfähig BU-Versicherer aufgestellt sind.
Das sind die besten SBU-Tarife 2025
Für das Rating zu selbstständigen BU-Tarifen (SBU) hat Franke und Bornberg 121 Tarife von 54 Versicherern nach 74 Kriterien analysiert.
Die notwendige Neujustierung von Ratingkriterien zeigt Wirkung: 2025 erhält nur noch jeder dritte Tarif (34,71 %) die Bestnote FFF+ hervorragend. Im Vorjahr waren es noch 57 Prozent gewesen. 17 von 54 Versicherern platzieren mindestens einen Tarif in der Top-Gruppe.

Das sind die besten SEU-Tarife 2025
Seit Jahren schrumpft das Angebot bei der selbstständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (SEU). Oft wird unterstellt, sie biete Versicherungsschutz 2. Klasse. Dabei ist die SEU gerade für körperlich Tätige eine bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine ihrer Stärken, sei dass sie auch bei Erwerbsunfähigkeit durch psychische Erkrankung, so Franke.
Für das SEU-Rating 2025 konnte Franke und Bornberg nur 18 Tarife von zwölf Anbietern analysieren. Acht von 16 Tarifen (50 %) sind hervorragend (FFF+), weitere acht erhalten die zweitbeste Note FFF sehr gut. Kein einziger Tarif schneidet schlechter ab. Sechs der zwölf Gesellschaften platzieren mindestens einen Tarif in der Top-Gruppe.

Top oder Flop? Aktuelle Trends in der BU
Nachversicherungsgarantien gewinnen an Bedeutung, insbesondere für junge Versicherte. Viele Anbieter haben ihre Bedingungen überarbeitet und die Grenzen für spätere Rentenerhöhungen deutlich angehoben. Doch Experten warnen vor einem zu großzügigen Umgang mit dieser Option. „Versicherer sollten mit Bedacht handeln und zusätzliche Leistungen ohne erneute Risikoprüfung nur in einem vertretbaren Rahmen gewähren“, mahnt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Andernfalls könnten Rentenhöhen entstehen, die gängige Annahmekriterien unterlaufen.
Kritik an fragwürdigen Leistungsausweitungen
Einige Anbieter gehen derzeit besonders weit: Drei Versicherer verzichten laut F&B sogar auf die konkrete Verweisung – ein Schritt, der aus Sicht des Analysehauses riskant ist. Zwar nutzen viele Gesellschaften die Neukalkulation bestehender Tarife zur Anpassung ihrer Bedingungen, doch ein breiter Trend zum Verzicht auf die konkrete Verweisung sei nicht zu erkennen. „Großzügige Geschenke für wenige Versicherte eignen sich nicht als Marketing-Turbo“, so Wedekind. Solche Maßnahmen könnten die Stabilität des Kollektivs gefährden – belastbare Rechengrundlagen oder Erfahrungen fehlten.
Ähnlich kritisch bewertet Franke und Bornberg den Verzicht auf die Umorganisationsprüfung bei Selbstständigen. Während eine Einschränkung auf Betriebe mit weniger als fünf oder zehn Mitarbeitenden vertretbar sei, gelte ein vollständiger Verzicht ohne individuelle Prüfung als risikobehaftet. Solche Klauseln stünden auf der „Watchlist“ des Analysehauses.
Neuer Rechnungszins zeigt erste Effekte
Auch die jüngste Anhebung des Rechnungszinses auf ein Prozent hat Spuren hinterlassen. Die Bruttoprämien der Berufsunfähigkeitsversicherungen sind laut F&B um durchschnittlich fünf Prozent gesunken. Die Überschüsse, die hauptsächlich aus Risikogewinnen stammen, blieben dagegen weitgehend stabil – entsprechend verringerte sich der Abstand zwischen Brutto- und Nettoprämie leicht. In der laufenden Rentenphase sei die Überschussbeteiligung im Schnitt um die erwarteten 0,75 Prozentpunkte zurückgegangen.
Fazit: Leistungsstarke Tarife – aber nicht für alle bezahlbar
BU-Tarife sind heute so leistungsfähig wie nie, stellt Franke und Bornberg fest. Seit dem ersten BU-Rating des Hauses im Jahr 1995 habe sich viel getan. Gleichzeitig bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung für körperlich arbeitende Menschen mittlerweile oft unerschwinglich. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sei für diese Zielgruppe weiterhin eine – wenn auch eingeschränkte – Alternative.
Mit Blick auf die Zukunft werden neben Tarifdetails vor allem die Stabilität der Anbieter und deren Praxis im Leistungsfall zu entscheidenden Kriterien, betont das Analysehaus. Denn in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es nicht nur um gute Bedingungen – sondern darum, wie fair und professionell sie im Ernstfall umgesetzt werden.