Das PKV-Rating 2023 ist nach Angaben von F&B nicht nur fokussierter, sondern noch stärker differenzierend. Für die Höchstnote FFF+ (hervorragend) sind mindestens 85 Prozent der maximal erreichbaren Punkte erforderlich. Mindeststandards für die bisherige Höchstnote FFF wurden zumeist übernommen und weiterentwickelt.
Franke und Bornberg hat zudem einige Kriterien überarbeitet und klarer gefasst. In den Bereichen Hilfsmittel, Psychotherapie, Behandlung bei Kinderwunsch sowie Augen-Operationen bei Fehlsichtigkeit greifen jetzt höhere Erstattungsgrenzen für die maximale Punktzahl. Insgesamt kommen 15 Untersuchungsbereiche mit 104 Detailkriterien zum Einsatz, die für alle Tarife gleichermaßen gelten.
Nach Durchlauf des Bewertungsverfahrens ergibt sich für jedes Produkt eine Gesamtwertung und damit die Zuordnung in die entsprechende Ratingklasse (sieben Klassen von FFF+/hervorragend bis F-/ungenügend). Für die Ratingklassen FF+, FFF und FFF+ gelten abgestufte Mindeststandards. Unabhängig von der Punktzahl stuft Franke und Bornberg ein Produkt eine Ratingklasse niedriger ein, falls der Mindeststandard der jeweils höheren Klasse nicht erreicht wird. Zu den Mindeststandards für die höchste Note FFF+ zählen unter anderem
- freie Arztwahl und Erstattung oberhalb der Höchstsätze der GOÄ (ambulant und stationär) ohne vorherige Genehmigung
- ambulante Psychotherapie mit mindestens 50 Sitzungen pro Jahr, stationäre Psychotherapie für mindestens 42 Tage
- 100 % Erstattung bei Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Erstattung Zahn nach GOZ oberhalb der Höchstsätze ohne vorherige Genehmigung, Zahnersatz zu mindestens 85 % (ohne Prophylaxevorbehalt), unbegrenzte Anzahl Implantate
- Leistungsanspruch offener Hilfsmittelkatalog, Krankenfahrstühle und Prothesen ohne Summenbegrenzung