Was sich im letzten Jahr bei den GF-Tarifen getan hat
Im Vergleich mit den Vorjahren gab es im Jahrgang 2022/2023 nur wenige Änderungen auf Produktebene. Einige Tarife wurden zusammengelegt, andere haben den Pflegeschutz aus dem Angebot gestrichen. F&B-Geschäftsführer Franke bewertet den vermeintlichen Stillstand durchaus positiv: „Es wäre zu begrüßen, wenn die Branche eine Phase der Konsolidierung einleitet. Statt noch mehr Vielfalt sind jetzt vergleichbare Standards für den Kern der Grundfähigkeitsversicherung gefragt“, appelliert Franke an die Assekuranz. Allerdings könnten schon wenige Newcomer die Verstetigung der Leistungsbilder schnell infrage stellen.
Wie gut sind GF-Versicherungen 2023?
Das neue GF-Rating untersucht 107 Tarife mit 3970 Produktkombinationen von 27 Gesellschaften (Stand September 2023). Franke und Bornberg unterscheidet dabei „Grundfähigkeit“ mit 67 Kriterien und „Grundfähigkeit Plus“ mit 75 Kriterien. Tarife der Plus-Variante bieten Zusatzbausteine mit Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Für das Rating kompensiert Franke und Bornberg die fehlenden Produktstandards und verwendet einen eigenen Katalog von 15 wesentlichen Grundfähigkeiten. Auf diese Weise entsteht eine für alle Tarife einheitliche Grundlage.
Bei drei Grundfähigkeiten wurde 2023 nachjustiert. So gibt es für die GF „Sehen“ nur dann die höchste Punktzahl, wenn Bildschirmtätigkeit expliziert versichert ist. Bei den Grundfähigkeiten „Hören“ und „Gehen“ setzen die Analysten auf Selbstbestimmung der Versicherten. So wird ein Tarif abgestraft, wenn er nicht auf Implantate verzichtet, etwa Cochlea-Implantat in der GF „Hören“ oder die Nutzung von Gehhilfen verlangt wie in der GF „Gehen“. Die Höchstnote FFF+ geht nur an Tarife, die alle 15 Grundfähigkeiten in der geforderten Qualität absichern.
Ausblick
In der Grundfähigkeitsversicherung erhalten 26 Tarife aktuell die Spitzenbewertung FFF+ (hervorragend). Bei der Grundfähigkeitsversicherung plus sind es 16 Tarife. „Allerdings darf das gute Ergebnis nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Reihe von Tarifen Ihr Qualitätspotential nicht einmal bei den grundlegenden Fähigkeiten ausschöpfen. Zudem kommt es im Einzelfall für den Leistungsanspruch auf die genaue Formulierung der Leistungsauslöser an“, betont Franke und Bornberg.
Aktuell zeichnet sich eine weitere Neuerung ab: Der erste Versicherer führt einen Baustein „Sport“ ein. Dieser versichert den Verlust von Fähigkeiten wie „Kopf und Rumpf drehen“ und „Rumpf beugen“. Mit der Bezeichnung „Sport“ werden erstmals auch Freizeitaktivitäten in die Produktwerbung einbezogen. Auf diese Weise wird versucht, die GF-Versicherung auch als Kompensation für entgangene Lebensqualität zu positionieren. Ob und wie dieser Ansatz auf Akzeptanz stößt und Nachahmer findet, müsse sich noch zeigen, so F&B.
Die aktuellen Bewertungsrichtlinien sowie alle Ergebnisse auf Tarifebene stellt Franke und Bornberg auf der Homepage kostenlos bereit.