Deshalb müsse eine bundesweite Lösung gefunden werden. Bisher können nur gesetzlich versicherte Eltern Kinderkrankentage einsetzen, wenn sie sich wegen Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen. Die Zahl der Krankentage pro Elternteil wurde gerade von 10 auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage.
An diesen Tagen erhalten gesetzlich Krankenversicherte ein Kinderkrankengeld von 90 Prozent des Nettoverdienstes – für privat Versicherte gilt die Regelung nicht. Das Krankengeld gab es bisher nur, wenn das Kind wirklich krank war, nun aber auch, wenn der Betrieb an Schulen und Kitas eingeschränkt ist. Ausreichen soll eine einfache Bescheinigung von der Schule oder Kita, um den Anspruch gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen. Genaueres regelt die jeweilige Krankenkasse selbst. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten könnte, kann das Kinderkrankengeld beantragen. (dpa-AFX)