FDP und Grüne stimmen Grundsteuerreform zu

Im Bundestag deutet sich eine klare Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer an. Neben den Koalitionsfraktionen und der FDP wollen auch die Grünen am Freitag zustimmen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.

Die Grundsteuer wird jährlich erhoben.

Die nötige Zweidrittel-Mehrheit stünde aber auch ohne die Stimmen der Grünen. Am Vormittag war bekannt geworden, dass die FDP der geplanten Grundgesetzänderung am Freitag im Bundestag nun doch zustimmen wird.

Die Grundgesetzänderung sieht vor, dass die Bundesländer künftig abweichend vom Bundesgesetz über eine Öffnungsklausel eigene Grundsteuerregelungen einführen können (nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer). Für den Beschluss ist im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit nötig – dafür braucht die Koalition die Stimmen der FDP. Die Liberalen hatten mit einer Blockade der Reform gedroht.

Das Problem war dabei weniger die Grundsteuer-Reform an sich, als ihre Auswirkung auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer spielen dabei eine große Rolle. Damit die Rechnung fair ist, will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bei allen Ländern die gleiche Methode anwenden – auch bei denen, die ihr eigenes Grundsteuer-System nutzen.

Keine Doppel-Steuererklärungen

Die FDP befürchtete deshalb, dass viele Bundesländer mit hohem bürokratischen Aufwand doppelt rechnen müssen – und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Nun soll in dem Gesetz zusätzliche Bürokratie ausgeschlossen werden, wie die dpa erfuhr. Es soll klargestellt werden, dass Steuerpflichtige in Ländern, die die Öffnungsklausel nutzen, keine zusätzlichen Steuererklärungen abgeben müssen.

Grundsteuer wird von Hausbesitzern und Mietern gezahlt, denn sie darf über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist sie mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Bei der Reform drängt die Zeit: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer wegen veralteter Berechnungsgrundlagen bis Ende des Jahres neu geregelt sein.

Seite 2: Widerstand aus einigen Ländern

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