Ende des Jahres 2008 unterzeichnete der Kläger nach vorangegangener Beratung durch die beklagte Sparkasse die Beitrittserklärung zu der Beteiligung am Orange Ocean MS „United Tambora“ in Höhe von 20.000 Euro zuzüglich Agio.
Der Zeichnung des Schiffsfonds ging lediglich ein persönliches Beratungsgespräch voraus, an dessen Ende der Kläger die Beteiligung abschloss. Der Kläger sah sich in der Folge durch den Berater der Sparkasse über bestehende Risiken und Nachteile falsch oder gar nicht aufgeklärt.
Hätte er bei der Zeichnung gewusst, welche Risiken mit der Beteiligung einhergehen würden, hätte er die Beitrittserklärung nicht unterschrieben. Hier seien insbesondere das Totalverlustrisiko, das Haftungsrisiko als Kommanditist und bestehende Interessenkonflikte genannt.
Entscheidung und Begründung des Gerichts
Nach der Beweisaufnahme sah es das Landgericht als erwiesen an, dass die beklagte Sparkasse den Kläger nicht ordnungsgemäß über bestehende Risiken und Nachteile der Beteiligung am Schiffsfonds aufgeklärt hatte.
Das Urteil stützt sich insbesondere auf eine fehlerhafte Aufklärung in Bezug auf das bestehende Haftungsrisiko, respektive das Risiko des Wiederauflebens der Kommandatistenhaftung, sowie die bestehenden personellen Verflechtungen.
Seite drei: Beklagte konnte Gericht nicht überzeugen