Enthält eine Wohngebäudeversicherung keine Feuerversicherungsschutz-Komponente, dann muss die Versicherungsgesellschaft auch keine Feuerschutzsteuer entrichten. Dies entschied das Finanzgericht Köln in einem gestern veröffentlichten Urteil.
In dem vorliegenden Streitfall hatte eine Versicherungsgesellschaft gegen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geklagt.
„Abstrakt bestehende Möglichkeit“ nicht ausreichend
Der Versicherer bietet eine Wohngebäudeversicherung an, die ausdrücklich keinen Feuerversicherungsschutz mit einschliesst. Das BZSt war allerdings der Ansicht, dass die Gesellschaft trotzdem eine Feuerschutzsteuer zu entrichten habe. Dem Amt zufolge reiche eine „abstrakt bestehende Möglichkeit des Einschlusses von Feuerversicherungsschutz“ aus.
Dieser Ansicht erteilte das Finanzgericht Köln mit seinem Urteil vom 7. Dezember 2016 (Az.: 2 K 3652/14) eine Absage.
Es stützt sich dabei auf den Wortlaut des Gesetzes, wonach Wohngebäudeversicherungen nur dann der Feuerschutzsteuer unterliegen, wenn die Policen zumindest teilweise Gefahren abdecken, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können. (nl)
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