Die Unvereinbarkeit der Vergütungsvereinbarung mit dem gesetzlichen Leitbild hätte zur Folge, dass den Vergütungsvereinbarungen die Wirksamkeit zu versagen wäre.
Votum-Vergütungskodex
Der Branchenverband Votum e.V. hat zwischenzeitlich eine Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, Grundsätze für einen Vergütungskodex für Finanzanlagenvermittler zu entwickeln.
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Darin sollen Standards definiert werden, zu denen sich Finanzanlagenvermittler bei der Vereinbarung und Entgegennahme von Vergütungen bekennen können. Die erste Sitzung des mit Experten besetzten Arbeitskreises fand am 19. November 2014 in Bremen statt.
Der Kodex wird Finanzanlagenvermittlern für die Praxis der Vereinbarung von Honoraren eine Orientierung geben. Wegen der erheblichen Bedeutung dieser Initiative wird die weitere Entwicklung des Kodex aber nicht nur in Kreisen der Finanzanlagenvermittler mit Interesse verfolgt werden, sondern auch von Seiten der Verbraucherverbände und den mit der Aufsicht über die marktteilnehmenden Unternehmen befassten Trägern der öffentlichen Verwaltung.
Autor ist Rechtsanwalt Jürgen Evers, Kanzlei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte.
Foto: Kanzlei Blanke Meier Evers