Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. Unzufriedene Kunden können sich zukünftig mit ihrer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Damit diese aktiv wird, müssen „kollektive Interessen“ berührt werden.
Nach dem Gesetzentwurf soll die BaFin zukünftig Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände eingeführt werden. Das Bundeskabinett hat damit eine gesetzliche Grundlage für Verbraucher und Verbraucherverbände geschaffen, die sich mit einer Beschwerde an die Bafin wenden wollen.
Die Behörde wird nur dann aktiv, wenn das sogenannte „kollektive Verbraucherinteresse“ berührt wird. Dies ist laut dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) der Fall, „wenn ein Unternehmen gegen Verbraucher schützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht und eine generelle Klärung geboten erscheinen lässt“. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen bleibe Aufgabe der Zivilgerichte, so das BMELV.
Verbraucher erhalten zudem ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat, der gewährleisten soll, dass die Belange der Verbraucher Gehör finden. Dieser setzt sich aus Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen zusammen. Auch das BMELV wird in diesem Gremium Sitz und Stimme haben. Außerdem wird das Ministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.
Verbraucherministerin Ilse Aigner begrüßt die Reform: „Mit der Finanzaufsicht wird auch der Verbraucherschutz gestärkt und ein eigener Beirat für Verbraucher geschaffen. Damit haben die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig eine eigenen Stimme, um ihre kollektiven Interessen bei der Finanzaufsicht einzubringen.“ (jb)
Foto: Guido Bergmann/ Bundesregierung