Es handele sich um eine Vorprüfung, von der Finanzaufsicht seien Informationen eingefordert worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es gehe um die Frage, ob die Bafin ihren Aufsichtspflichten nachgekommen sei.
Hintergrund sind Anzeigen von Wirecard-Aktionären. Außerdem verlangt die Staatsanwaltschaft Auskünfte von einer weiteren Bundesbehörde sowie einer Privatbank. Details nannte der Sprecher nicht. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Die Bafin war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Das „Handelsblatt“ zitierte eine Sprecherin mit der Aussage, dass es keine Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft gebe, sondern der Behörde lediglich ein Auskunftsersuchen überreicht worden sei.
Die Finanzaufsicht war im Zusammenhang mit dem Bilanzskandal bei Wirecard in die Kritik geraten. Das frühere Dax-Unternehmen hatte im Juni 2020 Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet – insgesamt könnte es nach Ermittlungen der Münchener Staatsanwaltschaft um mehr als drei Milliarden Euro gehen. Weil dies jahrelang unentdeckt blieb, steht unter anderem die Bafin in der Kritik.
Wirecard-Aktionäre hatten Strafanzeigen erstattet. Sie werfen der Behörde vor, sie habe ihre Aufsichtspflichten verletzt. Zum anderen geht es um die möglicherweise strafbare Verletzung von Insiderwissen. Wegen des Verdachts des Insiderhandels mit Wirecard-Papieren hatte die Bafin einen Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt. Die Finanzaufsicht entdeckte den Verdacht im Rahmen einer Sonderprüfung. (dpa-AFX)
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