Finanzausschuss gegen Extrawurst für Fonds-Vermittler

Diese Extrawurst ruft bei Opposition, Anlegerschützern und jüngst auch im Bankenvertrieb Empörung hervor. Die Geldinstitute meinen, dass mit der Gesetzesreform eine grundsätzliche Ungleichbehandlung im Finanzvertrieb zementiert würde. Während die einen strengeren Kontrollen ausgesetzt seien, fielen die anderen durchs Raster der Bafin.

Um einheitliche Schutzstandards zu gewährleisten, forderte der Bundesverband der Banken (BdB) zuletzt öffentlichkeitswirksam gleiche Wettbewerbsverhältnisse. Zudem hält der BdB, wie auch Anlegerschützer, die Gewerbeaufsicht generell für ungeeignet, die vielen Vermittler zu überwachen.

Die Interessenvertreter der freien Finanzdienstleister argumentieren indes, dass es für zahlreiche Vertriebe das Aus oder zumindest das Ende der Unabhängigkeit bedeuten würde, über eine KWG-Lizenz verfügen oder unter ein Haftungsdach schlüpfen zu müssen. Bei einer Regulierung nach dem von der Bafin überwachten Kreditwesengesetz (KWG) wären viele Vermittler zu einem dieser Schritte gezwungen.

Erst vor Kurzem hat der Finanzdienstleisterverband AfW gemeinsam mit dem Branchendienst „Kapitalmarkt intern“ mehr als 4.200 Unterschriften unabhängiger Vermittler an Dr. Volker Wissing, den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, übergeben.

Der AfW fordert für den Fonds-Vertrieb eine gewerberechtliche Regulierung analog zum Versicherungsvermittlerrecht. Mit der Unterschriftenaktion sollte der Politik die Dringlichkeit des Anliegens demonstriert werden. (hb)

Foto: Wikimedia

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