Finanzausschuss: Provisionsdeckel umstritten

Vertreter der Assekuranz haben sich gegen eine zu starke Begrenzung der PKV-Provisionen für Vermittler ausgesprochen. In einer Anhörung des Finanzausschusses nahmen Branchenverbände und Verbraucherschützer heute zum Thema Provisionsdeckel Stellung.

MachtkampfGrundlage der Anhörung waren Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts.

Danach sollen ab 1. Januar 2012 die Provisionen für Vermittler von Krankenversicherungen auf 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden. Diese Deckelung entspreche durchschnittlichen Kosten von acht Monatsbeiträgen (MB), heißt es in der Begründung der Änderungsanträge.

Geldwerte Vorteile sollen auf den Höchstbetrag angerechnet werden. Außerdem soll Versicherungsvertretern der Anreiz genommen werden, Kunden in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einem anderen Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen zu empfehlen, um dort erneut Provisionen zu erhalten.

Ein Vertreter des Verbands der privaten Krankenversicherung widersprach den Behauptungen von Verbraucherschützern, es gebe in der Branche „Provisionsexzesse“. Er wies darauf hin, dass die Branche allein keine Begrenzung der Provisionen vornehmen könne, weil dies gegen kartellrechtliche Regelungen verstoße. Die Provisionen würden in der Regel bei fünf MB liegen.

Eine Untersuchung habe ergeben, dass es für den Abschluss von Verträgen Provisionen zwischen fünf und 7,6 MB gebe, wobei Versicherungsmakler und Vermittler, die für mehrere Unternehmen tätig sind, höhere Provisionen erhalten würden als Angehörige der Stammorganisation eines Unternehmens.

Der Bund der Versicherten (BDV) sprach dagegen von Provisionen bis zu 16 MB. Damit solle versucht werden, bestimmte Tarife in den Markt zu drängen. Viele Menschen würden in die Private Krankenversicherung gelockt, weil keine vernünftige Beratung stattfinde, sondern für den Vermittler die Provision locke, hieß es. Der BDV verlange deshalb eine Begrenzung der Provisionen auf sechs MB.

Seite 2: Welche Probleme bei der Umsetzung drohen

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