Die Schätzungen des Aufwands zur Umsetzung des Gesetzes zur Finanzmarktnovellierung sind grotesk und fern jeder Realität.
Der Löwer-Kommentar
Seit der Veröffentlichung des 263 Seiten starken Entwurfs für das Finanzmarktnovellierungsgesetz (FinmanoG) Mitte Oktober diskutiert die Branche, ob der Tausch des Beratungsprotokolls gegen eine „Geeignetheitserklärung“ eine Be- oder eine Entlastung des Finanzvertriebs darstellt.
Wenn es nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht: Weder noch. Demnach muss „die Wirtschaft“ für die Geeignetheitserklärungen jährlich genau die gleiche Summe aufwenden, die sie durch den Wegfall des Beratungsprotokolls einspart: 51.520.000 Euro.
Geeignetheitserklärung in 14 Minuten
Das Ministerium kalkuliert dabei für beide Vorgänge mit jeweils 14 Minuten Zeitaufwand bei acht Millionen Fällen jährlich. Für eine Beraterstunde setzen die Beamten demnach inklusive aller Neben- und Sachkosten mickrige 27,60 Euro an.
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Die Berechnung ist Teil der Schätzung des „Erfüllungsaufwands“ für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung, die seit einiger Zeit jeder Gesetzentwurf enthalten muss. So dröselt das BMF auf nicht weniger als 22 Seiten des FinmanoG-Entwurfs genauestens auf, welche Kosten die einzelnen Paragrafen wohl verursachen.
Die Geeignetheitserklärung ist dabei die mit Abstand größte Position – und sie gehört zu den wenigen, über deren Realitätsbezug vielleicht noch einigermaßen ernsthaft diskutiert werden könnte. Die Schätzungen zu den meisten anderen Paragrafen hingegen grenzen an Real-Satire.
Seite zwei: Berechnung auf Cent genau