Finanzmarktnovelle: Entgleist der Regulierungs-Zug?

Hinzu kommt ein Überfall auf Container- und weitere Direktinvestments, bei denen der Rückkauf nicht von vornherein zugesagt wird und die im vergangenen Juli im Kleinanlegerschutzgesetz “vergessen” worden waren.

Dass sie künftig ebenfalls unter das Vermögensanlagengesetz fallen und nur mit einem entsprechenden Prospekt verkauft werden dürfen, war zwar auch in dem ursprünglichen Entwurf des FinmanoG vorgesehen gewesen.

Aber statt Anfang 2017 soll die Prospektpflicht nun schon am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, also voraussichtlich an irgendeinem Datum im ersten Halbjahr 2016 – eine ziemliche Zumutung für die Anbieter solcher Investments.

Schon Änderungen der Änderungen

Am irritierensten jedoch ist, dass die Änderungen unter anderem im WpHG und im Vermögensanlagengesetz in zwei Stufen vorgesehen sind: Den Neureglungen folgt jeweils ein Artikel „Weitere Änderung“, mit dem etwa im Fall des WpHG noch einmal drei Seiten neue Vorschriften nachgeklappt werden.

Vermutlich resultiert dies vor allem daraus, dass wohl zu einem relativ späten Zeitpunkt noch die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für „verpackte Anlageprodukte“ (PRIIP) in das Gesetz gefrickelt werden sollte und die entnervten Beamten keine Lust hatten, nochmals den gesamten Entwurf umzuschreiben.

Vielleicht hat es auch andere Gründe. Egal. Dass bereits innerhalb eines Gesetzentwurfs Änderungen der Änderungen vorgenommen werden, dürfte jedenfalls ein Novum sein.

Seite 3: Bafin: „Kind nicht mit dem Bade ausschütten“

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