Finanzmarktnovellierung: Die nächste Bürokratie-Welle

Richtig komplex wird die Sache jedoch dadurch, dass nicht wenige Paragrafen unmittelbar Bezug auf EU-Vorschriften nehmen, die ihrerseits unzählige Querverweise enthalten oder durch separate Ausführungsbestimmungen konkretisiert werden.

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Nun ist das Gesetz erst ein erster Entwurf. Die Verbände und Interessengruppen werden sich noch darauf stürzen und die Endfassung wird sicherlich in vielen Punkten anders aussehen. Im Kern jedoch wird es durch die EU-Vorschriften vorgegeben und soll in seinen wesentlichen Teilen Anfang 2017 in Kraft treten.

Das scheint noch lange hin zu sein. Dennoch sollten sich die Vertriebe schon mit den Neuregelungen beschäftigen – zumindest mit den Grundzügen. Denn das Gesetz wird umfangreiche Umstrukturierungen der Abläufe und Dokumentationen erfordern.

Auch freier Vertrieb betroffen

Das gilt auch für den freien Vertrieb. Er wird zwar grundsätzlich weiterhin über die Gewerbeordnung reguliert. Insbesondere die EU-Verordnung für „verpackte“ Finanzanlagen (PRIIP) gilt aber unmittelbar auch für freie Vermittler.

Zudem wird die Finanzanlagenvermittlungsverordnung wohl noch an das neue WpHG angepasst, auch hinsichtlich der Geeignetheitserklärung (wobei ein entsprechender Entwurf in dem FinmanoG noch nicht enthalten ist).

Wenn sie auf Verstöße aufmerksam wird, kann die Bafin außerdem auch gegen freie Vermittler vorgehen und die Sanktionen werden generell erheblich ausgeweitet. Allein die Neuregelungen zu den Straf- und Bußgeldvorschriften im WpHG umfassen nicht weniger als 25 Seiten des FinmanoG. Zudem werden alle Maßnahmen der Behörde grundsätzlich veröffentlicht. Die Betroffenen kommen also an den Bafin-Pranger.

Keine weiteren Regulierungsvorhaben

Das Ganze ist also wieder eine ziemliche Bürokratie-Welle. Ob dadurch die Anleger wirklich die Produkte besser verstehen und klügere Entscheidungen treffen, ist ebenso zweifelhaft wie die Erwartung, dass sie deshalb die Schuld für etwaige Verluste nicht länger stets bei Dritten suchen.

Immerhin: Vielleicht war es das dann endlich. Derzeit seien außer der Umsetzung der bereits beschlossenen Vorschriften keine größeren neuen Regulierungsvorhaben aus Brüssel zu erwarten, sagte Insider Uwe Wewel auf dem Cash.-Branchengipfel.

Aus Sicht der Branche bleibt zu hoffen, dass er Recht behält. Denn es wird höchste Zeit, dass der Vertrieb sich endlich wieder auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren kann: Anleger beraten und Produkte vermitteln statt Vorschriften zu wälzen und immer wieder die Prozesse anpassen zu müssen, um unsinnige Formalien zu erfüllen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Anna Mutter

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