Zu den Ansprüchen an die Werbung haben die Verbraucherschützer ebenfalls sehr eigenwillige Vorstellungen. Sie erkennen durchaus, dass KAGB und VermAnlG unterschiedliche Vorschriften zur Werbung enthalten. Darüber stülpen sie jedoch noch eine Generalklausel aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die jede Menge Bewertungsspielraum lässt.
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Das ist für sie ganz praktisch: Was nicht passt, kann auf diese Weise passend gemacht werden. So finden die Verbraucherschützer mit Hilfe des Umwegs über das UWG, dass irgendwie auch die Werbung für die komplett unregulierten Angebote in Ermangelung spezieller Vorschriften „in Anlehnung“ an die Regelungen des WpHG geprüft werden müsse.
Gerade durch diese Verrenkungen zur krampfhaften Konstruktion einer rechtlichen Basis und die absurde Zurechnung geschlossener AIF zum „Grauen Kapitalmarkt“ disqualifizieren die Verbraucherschützer letztlich ihre gesamte Arbeit.
Abenteuerliche Angebote gehen unter
Und dann kommt auch noch Pech dazu: Gerade erst vor gut zwei Wochen ist die Bafin den Verbraucherschützern zuvor gekommen und hat die Ergebnisse einer sehr ähnlichen Untersuchung veröffentlicht. Sie zeigt, wie man es richtig macht: Die Angebote werden korrekt zugeordnet und die Werbung exakt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beurteilt – und nicht nach irgendwelchen selbst geschnitzten Maßstäben und auf Basis alt hergebrachter Vorurteile.
Dabei hätte die Untersuchung der Verbraucherschützer durchaus auch gewisse Aufmerksamkeit verdient: Die dort wiedergegebenen Anzeigen und Websites vor allem von einigen der Direktinvestments sind in der Tat reichlich abenteuerlich – und zwar nicht nur die Werbung, sondern scheinbar auch die Investitionsangebote selbst.
Es wäre sicherlich lohnenswert, dass sich die Verbraucherschützer mit diesen Angeboten des komplett unregulierten Marktes etwas intensiver auseinandersetzen. Das jedoch geht in ihrem undifferenzierten Vorurteils-Brei weitgehend unter.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
Foto: Florian Sonntag