Ab 18 Uhr des heutigen Mittwochs beraten die Finanzminister von Bund und Ländern über eine Reform der Grundsteuer. Eine Neuregelung ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Regelung für verfassungswidrig erklärt hat.
Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll.
Stein des Anstoßes sind die so genannten Einheitswerte (Werte für Grundstücke), die veraltet sind. Für die alten Bundesländer wurden sie 1964 festgelegt, für die neuen Länder sogar schon 1935.
Keine konkreten Entscheidungen erwartet
Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Für die Neuregelung gibt es verschiedene Modelle.
Es wird nicht erwartet, dass das Treffen bereits konkrete Entscheidungen bringen wird. Eine Erklärung im Anschluss an die Beratungen ist nicht geplant. (dpa-AFX)
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