Der für den Einstieg in die Kapitaldeckung notwendige Kapitalstock, eine sogenannte Aktienrücklage, soll laut Papier „teilweise kreditfinanziert“ aufgebaut werden – also mit Schulden. Dazu sollen im Jahr 2023 Haushaltsmittel in Form von Darlehen in Höhe von zehn Milliarden Euro zugeführt werden. Erträge des Kapitalstocks sollen ab Mitte der 2030er Jahre einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung leisten, heißt es in dem Papier. Die Zweckbindung der Erträge des Kapitalstocks zugunsten der Deutschen Rentenversicherung soll gesetzlich verankert werden. Der Fahrplan sei mit dem Arbeits- sowie Wirtschaftsministerium abgestimmt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP angekündigt, zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusteigen.
Laut Papier des Finanzministeriums ist das Ziel, mit dem Kapitalstock die „Renditechancen“ des globalen Kapitalmarkts zu nutzen. Einige europäische Länder praktizieren dies bereits seit Jahrzehnten erfolgreich. Die Verwaltung des Fonds solle an eine neu zu gründende, unabhängige öffentlich-rechtliche Stelle übertragen werden.
Der Chef des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Unserem Rentensystem droht ab 2025 durch den Renteneintritt der Baby-Boomer-Generation der Finanzierungsnotstand. Bis 2040 sind es dann rechnerisch weniger als zwei Arbeitnehmer, die einen Rentner finanzieren. Auch die Aktienrente, die wir als zusätzliches Standbein der Altersvorsorge befürworten, kann die strukturellen Defizite nicht ausgleichen.“ Wolle die Bundesregierung einen Kollaps der gesetzlichen Rentenversicherung verhindern, müsse sie eine grundlegende Reform angehen. „Dazu gehören die Anpassung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre, mehr Anreize für Verdienstmöglichkeiten im Alter und die Einbeziehung der Beamten als Beitragszahler in die Sozialversicherung.“ (dpa-AFX)