Finanztest testet BU-Policen – in einer eigenen Welt

Der Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) in der aktuellen Ausgabe der Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ (8/2015) hat die Fachwelt erneut in Aufruhr versetzt. Nachdem sich unter anderem die Versicherungsmakler Matthias Helberg und Sven Hennig kritisch zum Testverfahren geäußert haben, legt jetzt Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg, nach. Der BU-Experte spricht von einem „befremdlichen Test“.

„Mit nur drei Berufsbeispielen kann man für Leser keine sinnvolle Orientierung geben. Das war vielleicht vor zehn Jahren noch möglich, aber heute gibt es so viele Berufsdifferenzierungen, dass die drei genannten Beispiele nur auf sehr wenige Menschen zutreffen.“

Gastbeitrag von Michael Franke

Für uns als Versicherungsanalysten ist es sicher hart an der Grenze, öffentliche Testinstitutionen zu kritisieren. Schließlich bewerten auch wir Produkte und sind selbst nicht frei von Fehlern.

Wir erlauben uns dennoch erneut sachliche Kritik am aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) von Finanztest. Hierfür sehen wir folgende Argumente…

– Finanztest hat aufgrund des Status als öffentliche Testinstitution bei Medien und Verbrauchern einen Vertrauensvorschuss und genießt hohe Glaubwürdigkeit.

– Nur wenige Fachleute können ein solches Testdesign auf fachliche Mängel überprüfen. Es fehlt also die „Gegenseite“, die eine Qualitätssicherung durchführen könnte. Versicherer halten zwar diese Kompetenz vor, sind aber gleichzeitig die Testobjekte und von daher per se in ihrer Kritik nicht glaubwürdig.

– Finanztest gibt sich selbst einen Fachbeirat. Aus eigener Fachbeiratstätigkeit in der Vergangenheit wissen wir, wie Finanztest mit Kritik aus dem Fachbeirat umgegangen ist. Sie wurde trotz exakter Begründung und pragmatischen Vorschlägen schlichtweg in keinem Punkt berücksichtigt. Der jetzt vorliegende Test lässt, wie bereits der vorherige, zumindest vermuten, dass sich an dieser Vorgehensweise nicht viel geändert hat.

– Die Auswirkungen des Testdesigns sind verheerend, denn erneut berücksichtigt Finanztest nicht die Interessen jener Verbraucher, die eine öffentliche Testinstitution eigentlich schützen sollte: Menschen mit geringen oder durchschnittlichen Einkommen und erhöhtem beruflichen Risiko, die Versicherungsschutz bei Verlust der Arbeitskraft am dringendsten benötigen.

– Die zu kritisierenden Punkte sind nicht nur Fehler, die jedem passieren könnten oder rein fachliche Mängel. Vielmehr basieren diese auf systematisch falscher Vorgehensweise unter Ausblenden von frei verfügbarer, gesicherter Erkenntnisse und Fakten.

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Die wichtigsten Kritikpunkte vorab:

Sicher der befremdlichste Aspekt an diesem Test ist die Aussage von Finanztest, dass man nach Hörensagen vorgegangen sei (siehe die Ausführungen zur Überschussbeteiligung). Auf diese Weise werden allgemein verfügbare, gesicherte Fakten ignoriert und nur nach Erkenntnissen bewertet, die den Testern selbst bislang bekannt geworden sind. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Tester sich diese Informationen durch Analyse von Geschäftsberichten auch selbst hätten erarbeiten können.

Nachdenklich stimmen neben der Intransparenz des Tests, die sich vor allem in der nicht begründeten und willkürlich anmutenden Auswahl der Testkriterien ausdrückt, auch zwei grobe Schnitzer bei den Hinweisen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, einem der zweifellos wichtigsten Themen beim Abschluss einer BU.

Weiterhin kommt es durch den Ratschlag, die Netto-Prämien zur Anbieterauswahl heranzuziehen, erneut zu systematischen Fehlanreizen. Durch Aufnahme des Kriteriums „garantierte Rentensteigerung“ rückt man die BU für weite Teile der Erwerbstätigen in noch weitere Ferne.

Wie bereits beim letzten Test ist an vielen Stellen erkennbar, dass die Tester offenbar nicht die erforderliche Zeit und den Rechercheaufwand investiert haben, die erforderlich wären, eine so wichtige Produktkategorie sinnvoll und zum Nutzen von Verbrauchern testen zu können.

Seite zwei: Prämienbeispiele stiften eher Verwirrung als Nutzen

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