Finanztest testet BU-Policen – in einer eigenen Welt

Zwei kritische Informationen zur Anzeigepflicht

Gerade bei einem der wichtigsten Ablehnungsgründe im Leistungsfall, der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten, erlauben sich die Tester zwei gravierende Schnitzer. Bei dem Rat, Arztberichte und Diagnosen vorzufiltern, bevor sie an den Versicherer weitergegeben werden, fehlt der entscheidende Hinweis, dass die Versicherer spätestens im Leistungsfall vollständigen Einblick in die ärztlichen Unterlagen erhalten. Der Leser wird nicht sachgerecht angeleitet, welche Informationen er schadlos filtern kann und welche nicht.

Weiterhin fehlt der wichtige Hinweis, dass nicht nur die Gesundheitsangaben, sondern auch die Angaben zum Beruf korrekt sein müssen. Dabei ist bekannt, dass viele Verbraucher und Vermittler versuchen, sich – mangels Aufklärung – durch falsche oder unvollständige Angaben zum Beruf Vorteile bei der Berufsgruppeneinstufung zu verschaffen.

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Intransparenz bei der Auswahl der Testkriterien

Wie in den vorherigen Tests wird erneut nicht transparent begründet, warum gerade diese Testkriterien ausgewählt wurden und andere wesentliche Aspekte weggelassen wurden. Dabei haben die Tester im Ergebnis noch Glück, denn eine Reihe der wichtigen Kriterien, die nicht einbezogen wurden, sind bei vielen Produkten bereits als Reaktion auf qualifizierte Ratings zum Standard geworden. Aber das gilt eben längst nicht für alle Tarife. So werden mögliche Schwachstellen der getesteten Produkte nicht sichtbar. Beispielhaft zu nennen sind folgende Kriterien:

– Leistungsausschlüsse,

– Definition der Lebensstellung,

– Regelungen zu Zahlungsschwierigkeiten,

– medizinische Mitwirkungspflichten

– Regelungen für bestimmte Berufsgruppen, wie Selbständige, Beamte, Auszubildende etc.

Weitere fachliche Schnitzer

Um unsere Kritik zum letzten BU-Test von Finanztest nicht in sämtlichen Details zu wiederholen, sei beispielhaft die erneute Fehlinterpretation des Kriteriums „zeitlich befristetes Anerkenntnis“ genannt. Hier stellt Finanztest wiederum den Verzicht auf befristete Anerkenntnis als beste Regelung heraus, obwohl dieser noch keinen Verzicht auf befristete Leistungen bedeutet. Für Versicherer bleibt in diesem Fall die Hintertür der Individualvereinbarung offen, die in der Praxis auch oft genutzt wird.

Nachversicherungsoptionen werden als wichtiges Testkriterium gelistet. Es fehlt aber der Hinweis, dass eine solche Option entweder aufgrund der Rentenhöhe oder des Alters bei Vertragsabschluss bereits hinfällig sein kann. Bezeichnend ist das Berufsbeispiel der Diplomkauffrau, die bereits zu Beginn bei vielen Anbietern die maximale Höhe zur Ausübung der Nachversicherungsoption erreicht hat.

Seite vier: Hinweise auf berufsspezifische Besonderheiten fehlen komplett

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