Baustelle Allfinanzvertrieb

Die Regulierungsbestrebungen von Europäischer Union und Bundesregierung haben das vergangene Geschäftsjahr der Finanzvertriebe stark beeinflusst. Und die Regulierung der Finanz- und Versicherungsbranche ist noch nicht abgeschlossen. Doch es warten weitere Baustellen auf die Branche.

Dr. Markus Leibundgut, Swiss Life Deutschland: „Aspekte wie flexible Zeiteinteilung oder große Planungs- und Handlungsspielräume, die für eine Beratertätigkeit auf selbstständiger Basis kennzeichnend sind, bieten attraktive Voraussetzungen für leistungsbereite Frauen.“

So ist auch künftig mit erhöhten Anforderungen bezüglich Beratungsdokumentation sowie Aus- und Weiterbildung zu rechnen.

Zudem müssen sich die Finanzvertriebe auf die Veränderungen hinsichtlich Rekrutierung sowie Zielgruppe aufgrund des demografischen Wandels einstellen.

In Zukunft werden sich nur die Finanzvertriebe am Markt behaupten können, die sich auf diese Herausforderungen vorbereiten.

Nötige Investitionen

Zu einer „Bereinigung“ des Vermittlermarktes hat die Einführung der Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) am 1. Januar 2013 geführt.

Zum einen haben sich Vermittler verstärkt an Haftungsdächer angebunden, um den erhöhten Anforderungen des 34f GewO zu entgehen und zum anderen liegt die Zahl der bisherigen Registrierungen weit niedriger als ursprünglich angenommenen.

Regulierung mit Kosten verbunden

Finanzanlagenvermittler, die bisher eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34c GewO hatten, mussten bis zum 1. Juli 2013 eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO beantragen und sich registrieren lassen, um ihre Tätigkeit weiterhin ausüben zu dürfen. Nur noch bis zum 31. Dezember können sie durch eine vor der IHK abgelegte Prüfung ihre Sachkunde nachweisen.

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Für die großen Vertriebe war und ist die Regulierung mit Kosten verbunden, da sie ihre Vermittler bei der Erlangung dieser Erlaubnis unterstützen. So bietet beispielsweise die DVAG für die 7.610 Vermögensberater, die nicht von der Alten-Hasen-Regelung profitieren konnten, eine für diese Gesetzesvorschrift geschaffene kostenfreie Intensivausbildung mit Prüfungsvorbereitung an.

Darüber hinaus musste das dem Sachkundenachweis zugrunde liegende Fachwissen in die laufende Fachausbildung für neu unter Vertrag genommene Vermögensberater integriert werden.

Seite zwei: Regulierungs-Rad dreht sich weiter

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