Zwar glauben 59,5 Prozent der Unternehmen daran, dass die Honorarberatung in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen wird, ihr Geschäftsmodell sehen sie dadurch jedoch nicht bedroht.
Honorarberatung beunruhigt nicht
Die Tatsache, dass sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Honorarberatung ausgesprochen und mit dem neu geschaffenen Paragrafen 34h Gewerbeordnung die Honorarberatung für den Finanzanlagenbereich geregelt hat, beunruhigt die Marktteilnehmer ebenso wenig.
Nichtsdestotrotz befindet sich der Markt der Finanzvertriebe im Wandel. Mit diesem müssen die Unternehmen Schritt halten, denn nur wer sich ändert, bleibt sich treu. (jb)
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