Ein weiteres Problem der Finanzvertriebe ist der Nachwuchsmangel. Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Smart Compagnie aus dem Jahr 2011 liegt das Durchschnittsalter von Maklern und Mehrfachagenten bei 48,9 Jahren. Die Quote der Makler, die Älter als 50 Jahre sind, liegt demnach bei 40 Prozent.
Die Beraterschaft muss sich verjüngen. Laut einer weiteren Umfrage der Marktforscher unter Studierenden von Anfang 2012, können sich zwar 70 Prozent der Befragten vorstellen, im Laufe ihres Berufslebens beratend beziehungsweise verkaufend tätig zu sein, aber nur für 20 Prozent kommt hierbei eine Tätigkeit in der Versicherungsbranche in Frage. Als Hauptgrund für den Nachwuchsmangel nennen die von Cash. befragten Branchenmitglieder neben dem schlechten Image auch den demografischen Wandel.
Finanzvertrieb als Männerdomäne
Aufgrund des demografischen Wandels wird die Branche künftig auch stärker um Frauen werben müssen, bisher sind diese im Finanzvertrieb in der Minderheit. Bei der Mehrheit der größten deutschen Finanzvertriebe stellen Frauen zwar den Großteil der angestellten Mitarbeiter. Auf der Vorstandsebene dieser Unternehmen ist jedoch keine Frau zu finden.
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Auch in der Beraterschaft sind Frauen laut Cash.-Recherche mit durchschnittlich rund 24 Prozent unterrepräsentiert. Die Finanzvertriebe werden dem oft beklagten Nachwuchsmangel nur erfolgreich entgegen treten können, wenn sie auch um junge Frauen wirbt. Hier haben einige Vertriebe wie Swiss Life Select und die Postbank Finanzberatung auch schon reagiert und extra auf Frauen zugeschnittene Rekrutierungsprogramme aufgesetzt.
Regulierung geht weiter
Aber nicht nur strukturell werden die Finanzvertriebe künftig vor große Aufgaben gestellt, auch durch den Gesetzgeber kommen weitere Herausforderungen auf die Branche zu. So hat der Bundesrat Anfang Juni grünes Licht für die Neuregelung der Honorarberatung über Finanzanlagen gegeben. Die Umsetzung der europäischen „Richtlinie zur Regulierung Alternativer Investment Funds Manager“ (AIFM) ins deutsche Recht tritt am 22. Juli in Kraft.
Und auch die anstehenden europäischen Regulierungen, die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und die Vermitterrichtlinie IMD 2, werden zu Veränderungen führen. Weitere Impulse werden vom neu eingeführten Pflege-Bahr und der Entscheidung über die Einführung der Bürgerversicherung ausgehen, mit der in der nächsten Legislaturperiode zu rechnen ist. (jb)
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