Die Einschätzung basiert laut Bafin darauf, dass Finfluencer keine individuellen Empfehlungen aussprechen und keinen direkten Kontakt zu ihren Followern pflegen. Demnach unterliegen sie nicht den strengen Regularien, die für Anlageberater gelten.
„Diese Interpretation der Bafin greift jedoch zu kurz und verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger“, erwidert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Sein Verband verweist auf eine Studie der Bafin aus dem Jahr 2024, wonach viele Menschen im Alter von 18 bis 45 Jahren soziale Medien als primäre Informationsquelle für Finanzentscheidungen nutzen.
„Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle. Die Bafin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen“, sagt Heinz.
Indem die Bafin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entstehe eine regulatorische Lücke, die potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger haben könne. Ohne angemessene Aufsicht bestehe das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können.
AfW: Was Kritiker verkennen
Der AfW weist allerdings darauf hin, dass die Bafin als Exekutivorgan bestehende Gesetze umsetzt. Entscheidend seien daher nicht die Bewertungen durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst. „Die vereinzelt geäußerte Kritik an der Einschätzung der Bafin ist emotional gesehen nachvollziehbar. Sie verkennt jedoch eines: Die Bafin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht.“
Wirth sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf: „Das Thema ist platziert, und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber.“ Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schaffe, liege es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen.