Die PRIIPs-Risikoklassifizierung wird den AIF-Vertrieb ohnehin gewaltig behindern. Mit der neuen FinVermV jedoch wird ein noch größerer Teil der potenziellen Kunden ausfallen, selbst wenn ein solcher Fonds für sie zur Beimischung oder nach einer speziellen Risikoaufklärung durchaus geeignet wäre.
Bei ihrer Bank können die gleichen Kunden einen AIF hingegen jederzeit erhalten. Das ist aus Sicht der Kunden sicherlich wenig schlüssig – und für die freien Finanzdienstleister reichlich unerfreulich.
Nun sind auch die umfangreichen und komplexen PRIIPs-Vorschriften noch – beziehungsweise wieder – in der Diskussion. Die Finanzaufsicht BaFin hat kürzlich von den EU-Aufsichtsbehörden ziemlich rüde eine „umfassende Revision“ der PRIIPs-Verordnung verlangt, bevor sie auf AIFs und Wertpapierfonds (OGAWs) Anwendung findet.
Ausgang offen
Die EU-Behörden planen bislang lediglich eine punktuelle Überarbeitung der Detailvorschriften („technische Regulierungsstandards“), was wahrscheinlich nicht viel substanzielles ändern würde. Eine Konsultation dazu hat die BaFin jedoch öffentlich abgelehnt.
Wie der Streit der Behörden ausgeht, ob er überhaupt zu einer Veränderung der Vorschriften führt (oder die Bürokraten sich gegenseitig blockieren) und welche Auswirkungen dies eventuell auf die Risikoklassifizierung von AIFs haben wird, ist völlig offen.
Sicher ist hingegen: Ohne eine Änderung des FinVermV-Entwurfs in punkto Zielmarkt-Genauigkeit droht eine massive Behinderung des 34f-Vertriebs – und eine nicht nachvollziehbare Benachteiligung gegenüber den KWG-Instituten. Viele Telefonate mit Kunden, die aufgezeichnet werden müssten, gibt es dann für die freien Finanzdienstleister vielleicht gar nicht mehr.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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