Welche Übergangsfristen wäre für das Inkrafttreten der „neuen“ FinVermV sinnvoll?
Duncker: Sinnvoll wäre sicher eine Übergangsfrist für die Einführung der „Taping-Pflicht“ von Telefongesprächen. Produktprüfungsprozesse, Vermittlungsabläufe, Dokumentation – das hat der Vermittler selbst im Griff. Bei der Aufzeichnungspflicht ist das anders. Hier wird ein Vermittler auf einen IT-Dienstleister zurückgreifen und gegebenenfalls auch seine Hardware aufrüsten müssen. Es reicht nicht, das Gespräch irgendwie mitzuschneiden und irgendwo zu speichern. Die Anforderungen an eine richtige Aufzeichnung und revisionssichere Archivierung sind recht hoch.
Hier wären mindestens drei Monate Übergangsfrist sinnvoll. Ich bezweifle allerdings, dass Verordnungsgeber und Bundesrat so großzügig sein werden. Schließlich hängt die Mannschaft schon ein sattes Jahr hinter den Zeitvorgaben der EU zur Umsetzung von MiFID II. Da lassen sich Übergangsfristen nach außen schlecht verkaufen.
Wie würde Ihrer Meinung nach eine Evaluierung des 34f GewO ausfallen?
Duncker: Eine Evaluierung zur Wirksamkeit des Paragraf 34f GewO würde keineswegs das düstere Bild ergeben, das von vielen Schwarzmalern in der aktuellen Diskussion gezeichnet wird. Natürlich musste sich das Gefüge aus den „neuen“ Normen der FinVermV, den WP-Berichten und der Aufsicht erst einspielen. Das ist normal. Aber dank der FinVermV gibt es Berufszulassungshürden, klare Informations-, Vermittlungs- und Dokumentationspflichten, eine Haftpflichtversicherung jedes Vermittler. Und eine mittlerweile etabliertes Aufsichtssystem aus Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörde.
Man darf auch nicht vergessen: Der 34f ist noch jung, die FinVermV hat gerade erst ihren 6. Geburtstag gefeiert. Viele Argumente gegen den Paragrafen 34f stammen aus einer Zeit davor. Würde der Gesetzgeber das System kritisch evaluieren, würde er feststellen: Die FinVermV hat zu einer deutlichen Marktbereinigung, mehr Transparenz und einer höheren Vermittlungsqualität geführt. Die Antworten der Bundesregierung auf die aktuelle Anfrage der „Linken“ zum sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ lassen mich hoffen, dass ein Evaluierungsbericht in 2019 kommen wird.
Seite vier: „Grauer Kapitalmarkt“ verdient seinen Namen nicht