Warum sprechen Sie nur vom sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“?
Duncker: Graubereiche, Grauzonen – das sind umgangssprachlich seit jeher Begriffe zur Beschreibung des Grenzbereichs zwischen Legalität und Illegalität. Die Aktionen dort mögen noch erlaubt sein, grauen und schaudern lassen tun sie einen trotzdem. Alle Anbieter und Produkte generell diesem Bereich zuzuschreiben, nur weil sie nicht unter Erlaubnis und Aufsicht der BaFin stehen, halte ich für falsch.
Der angeblich graue Kapitalmarkt ist kein rechtsfreier Raum, sondern weitgehend reguliert – unter anderem mit Finanzanlagenvermittlungsverordnung, Gewerbeordnung und Vermögensanlagengesetz. Schwarze Schafe gibt es überall, auch im BaFin-regulierten Kapitalmarkt. Einzelne schwarze Schafe machen aber noch keine graue Herde.
Also sind die Weichen für die freien Vermittler schon gestellt?
Duncker: Ja. Natürlich gibt es immer Verbesserungsbedarf. Den sollte man sich anschauen und nachjustieren. Die richtigen Fragen wurde ja schon gestellt, etwa im Rahmen der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion vom 21 Februar .2018: Welche neuen wissenschaftlichen, statistischen oder juristischen Erkenntnisse gibt es, die für die geplante Aufsichtsänderung sprechen? Welche Qualitätsverbesserungen ergäben sich aus der Änderung der Aufsichtsbehörde? Welche Schadensfälle hätten durch eine BaFin-Aufsicht verhindert werden können?
Eine inhaltliche Antwort der Regierung steht bislang aus. Hier wäre einmal die gern zitierte „echte Sacharbeit“ gefragt. Diese ist deutlich mühsamer, als öffentlichkeitswirksam nach der BaFin zu rufen. Aber es wäre naiv zu glauben, eine neue eingewechselte Aufsichtsbehörde könne vom Stand weg einen guten Job machen. Zumal die BaFin nach meiner Wahrnehmung auch nicht gerade unterbeschäftigt ist. Die Kolleginnen und Kollegen dort haben schon jetzt viele Aufgaben zu erledigen und warten nicht hufescharrend an der Seitenlinie darauf, als neues Aufsichtsorgan eingewechselt zu werden.
Interview: Frank O. Milewski
Foto: Kanzlei Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater
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