Eine Restschuldversicherung springt ein, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird oder stirbt. Zuletzt hatten Versicherer für die Vermittlung teilweise Provisionen von mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie geboten. Durch die nun beschlossene Begrenzung sollen auch die Kosten für die Verbraucher sinken.
Gleichzeitig beschloss der Bundestag eine Reihe von Regeln, die den Anlegerschutz bei der sogenannten Schwarmfinanzierung erhöhen sollen, etwa durch strenge Haftungsregeln. Vor allem kleine Startup-Unternehmen setzen bei der Beschaffung von Kapital seit einigen Jahren verstärkt auf „Crowdfunding“. Über spezielle Internet-Plattformen wird dabei Geld von privaten Kleinanlegern gesammelt. (dpa-AFX)