Ein Kompromiss, der allerdings zeitlich auf fünf Jahre befristet ist, eine Konzession, die man aus taktischen Gründen gegenüber der SPD machen musste.
Beiträge zur Rentenversicherung müssen die Arbeitgeber aber weiterhin für beschäftigte Rentner abführen. Damit sich das Arbeiten über die Altersgrenze von jetzt 65 Jahren und vier Monaten mehr als bisher lohnt, können diese Arbeitgeberbeiträge die Rente erhöhen, wenn der Rentner einen Beitragsanteil zahlt.
Neuerungen bei Teilrente ab 63
Wichtige Neuerungen gibt es auch bei der bisher kaum frequentierten Teilrente mit 63, wo die Verfahren vereinfacht und damit künftig auch anziehungskräftiger gemacht werden sollen.
Im Augenblick gibt es eine Stufenlösung für Teilrentner, die sich entscheiden können, ob sie eine vorgezogene Rente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln der Altersrente beziehen wollen.
[article_line type=“most_read“ cat=“Berater“]
In Zukunft werden die Hinzuverdienstgrenzen flexibilisiert. Oberhalb eines Freibetrages von 450 Euro sollen bis zu einer Obergrenze nur 40 Prozent des Zuverdienstes von der Rente abgezogen werden können.
Einen breiten Raum nimmt in dem Entschließungsantrag der Vorrang für Prävention und Rehabilitation vor Rente sowie die Aufhebung des Ausgabendeckels für Leistungen der Rentenversicherung ein.
Man will erreichen, den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente durch den Einsatz von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen zu vermeiden und einen möglichst langen Verbleib im Erwerbsleben sicherzustellen.
Dazu schlägt man einen vielfältigen Maßnahmenkatalog, vom Angebot eines individuellen berufsbezogenen Gesundheitschecks bis zu gezielten Screeningverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung vor.
Seite drei: „Arbeitssicherungsgeld“ wird geprüft