Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe sind durch ein jährlich festgelegtes Reha-Budget gedeckelt. Die Koalitionspartner waren sich einig, dass die Ausgabenbegrenzung für „sonstige Leistungen“ im Rahmen dieses Budgets aufgehoben werden soll, womit gleichzeitig die Selbstverwaltung gestärkt würde.
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„Arbeitssicherungsgeld“ wird geprüft
In der Diskussion bleibt die Einführung eines sogenannten „Arbeitssicherungsgeldes“. Sind Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt und ist eine ihrer Qualifikation entsprechende Vollzeitbeschäftigung im Unternehmen nicht möglich, bleibt nur die Teilzeit, um dem Betrieb die Arbeitsleistung und das Erfahrungswissen des Beschäftigten zu erhalten.
Da setzt die Idee des Arbeitssicherungsgeldes an, dessen Ziel es sein könnte, in solchen Fällen das ausfallende Arbeitsentgelt teilweise zu ersetzen und damit die Fortführung der Beschäftigung in Teilzeit zu ermöglichen. Nun soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klären, ob ein solches Konzept umsetzbar und finanziell darstellbar ist.
Der Autor Professor Dieter Weirich ist neben Klaus Morgenstern Vorstandssprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), einer in Berlin angesiedelten Denkfabrik zur Stärkung der privaten Vorsorge.
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