Flutschäden: Anwälte kritisieren „seltsames Regulierungsverhalten“ der Versicherer

Foto: Picture Alliance
Das Jahrhunderthochwasser jährte sich am 14. Juli 2022 zum ersten Mal.

Drei Viertel der Schäden, die das Sturmtief "Bernd" im Sommer 2021 angerichtet hat, seien reguliert, meldete kürzlich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „So gut wie jeder Hausbesitzer, der versichert war, hat schnell Geld von seiner Versicherung erhalten." Rechtsanwälte, die Betroffene aus dem Ahrtal vertreten, können diese Begeisterung jedoch nicht teilen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ).

Das Blatt zitiert den Bonner Anwalt Markus Gerd Krämer, der rund 80 Mandanten aus dem Ahrtal vertritt: Nicht alle Versicherer verhielten sich vorbildlich, einige seien bei der Schadenregulierung einfach nur unflexibel und hielten an „Schema F“ fest. Andere versuchten offenbar aufgrund der hohen Schadenbelastung, Auszahlungen zu verschleppen oder Kunden so lange mürbe zu machen, bis sie zu Kompromissen bereit sind.

Auch der Düsseldorfer Anwalt Mark Wilhelm sieht die Erfolgsmeldung des GDV laut SZ skeptisch. „Man muss sich hier fragen, welche Schadenfälle es sind, die bereits reguliert sind, und welche noch offen sind“, zitiert ihn die Zeitung. Für Wilhelm deute einiges darauf hin, dass vor allem viele kleinere Schäden schon erledigt seien. Zu den noch nicht abgeschlossenen Fällen gehörten dagegen überproportional viele große und teure Schadenfälle. Er stelle ein „seltsames Regulierungsverhalten“ mancher Versicherer fest. Je höher die Summe sei, desto wahrscheinlicher seien Probleme zwischen Kunden und Versicherer.

Bei aller Kritik gebe es aber auch viele Positivbeispiele, betont Anwalt Krämer: Basler, DEVK, Signal Iduna, Zurich und Generali beispielsweise hätten einen „wirklich hervorragenden Job gemacht“. Auch mit der Allianz sei es in den meisten Fällen sehr gut gelaufen.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments