Wie die Vertriebsgesellschaft Dima 24 mitteilt, können gut ein Drittel der von ihr angebotenen 230 KG-Fonds auch nach Inkrafttreten des AIFM-Umsetzungsgesetztes KAGB am 22. Juli 2013 vermittelt werden.
Die Fondsgeschäftsführer können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen, wenn sie nach dem 21. Juli 2013 keine Anlagen mehr tätigen. Ob ein Fonds diesen Bestandsschutz erlangt, hängt davon ab, ob der Kaufvertrag zum Fondsobjekt noch vor dem Stichtag geschlossen wird. Sind die klassisch konzipierten geschlossenen Fonds ausplatziert, wird sich der Markt nach Einschätzung von Renate Wallauer, Geschäftsführerin bei Dima 24.de, neu aufstellen. Sie erwartet, dass sich etwa ein Drittel der Anbieter vom Beteiligungsmarkt zurückziehen werden. „Etwa 20 Prozent der derzeit aktiven Emissionshäuser haben uns bereits signalisiert, dass sie weiter Sachwert-Investments für Privatanleger auflegen wollen“, erklärt Wallauer.
Zuletzt sorgte ein Schreiben der Finanzaufsichtsaufsichtsbehörde BaFin vom 14. Juni 2013 branchenweit für Verwirrung: Es ließ den Schluss zu, dass einige Fondstypen, wie etwa Wind- und Solarfonds oder auch Schiffsbeteiligungen, weiter unreguliert bleiben könnten. Gesetzgeber und Finanzaufsicht müssen nicht nur aus der Sicht Wallauers in diesem Punkt noch Klarheit schaffen.
Derzeit seien noch keine AIFM-konformen Finanzprodukte am Markt, allerdings bieten die Initiatoren nach der Beobachtung der Dima 24-Chefin verstärkt Direktinvestments oder Namensschuldverschreibungen an. Diese Vehikel ermöglichen ebenfalls Sachwertinvestitionen, fallen jedoch nicht unter die europäische Richtlinie. „Die Anleger sind jedoch eher reserviert gegenüber solchen Anlage-Formen. Den Investoren fehlt noch die Erfahrung mit diesen, für sie neuen Vehikeln. Hier ist viel Aufklärungsarbeit nötig“, so Wallauer und erwartet zunächst eine lange Somme Sommerpause – bei Anlegern und Initiatoren. (af)
Foto: Dima 24.de