Vor fast drei Jahren wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt, um dem Thema betriebliche Altersvorsorge mehr Durchschlagskraft zu verleihen. Die Zurich Gruppe Deutschland bietet die beiden Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse an. Zudem ist Zurich Konsortialführer der „Deutschen Betriebsrente“, der Konsortiallösung im Sozialpartnermodell. In Teil 1 geht es um die fondsgebundenen Tarif-Varianten des Durchführungswegs Direktversicherung, die zum Teil um neue Anlagemöglichkeiten erweitert wurden. In Teil 2 und 3 soll es um die bAV in Form der Unterstützungskasse sowie um „Die Deutsche Betriebsrente“ gehen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist das geeignete Instrument, um dem Wandel der durch die Niedrigzinsphase und die immer wichtiger werdende Digitalisierung noch verstärkt wird, zu begegnen. Der Generationenvertrag im Rahmen der Gesetzlichen Rente steht quasi vor dem Aus. Laut GDV wird bis 2040 das Verhältnis bei 20 zu 80 Prozent (Arbeinehmer zu Rentnern) liegen. Und da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter immer wichtiger (“Versorgungslücke”).
Betriebsrente als Alternative zur Gesetzlichen Rente
Die Betriebsrente, die vor gut drei Jahren reformiert wurde, ist eine Möglichkeit, dies zu tun. Da Makler Wert auf stabile und einfache Lösungen und zugehörige Services legen, muss die bAV laut Zurich noch stärker vereinfacht werden. Die BRSG-Neuerungen bieten hier schon erste Ansätze. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Relevanz einer kompetenten bAV-Beratung gegenüber der alten bAV-Welt noch einmal erhöht. Beispielsweise ergeben sich für Makler dadurch zusätzliche Chancen, auch Geringverdiener mit einer größeren Bandbreite an Beratungsansätzen anzusprechen und für das Thema bAV zu sensibilisieren. Zurich will darüber hinaus den Maklern ihre Arbeit erleichtern, indem sie Zugang zu Produkten erhalten, die den Kunden passgenau und einfach zu erklären sind.
Und auch im Bereich Besteuerung und Sozialabgaben macht es der Gesetzgeber den Arbeitgebern und –nehmern leicht, eine bAV ins Auge zu fassen.
Die Beiträge in eine Direktversicherung sind bis zu 8 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei.
Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen sind in voller Höhe zu versteuern – dann aber in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben. Pflichtversicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte müssen aus diesen Leistungen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Weiterer Pluspunkt seit dem 1. Januar 2020: Monatliche Renten bis 159,25 Euro sind für in der Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner beitragsfrei. Der Freibetrag wird in den Folgejahren angepasst (dynamische Bezugsgröße nach § 18 SGB IV).
Klassiker Direktversicherung
Der Klassiker bei der betrieblichen Altersvorsorge ist dabei die Direktversicherung. Von den meisten Vermittlern favorisiert, setzen auch viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf diesen Durchführungsweg. Zurich bietet die Direktversicherung im Rahmen der fondsgebundenen und klassischen Rentenversicherungen sowie in der Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Zu unterscheiden sind in der Fondsvariante die Tarife Vorsorgeinvest und VarioInvest
Die Anlagemöglichkeiten von Vorsorgeinvest
Gemanagte ETF-Depotmodelle
- Dynamisches Portfolio aus Fonds von DWS und weiteren Kapitalanlagegesellschaften, monatliche Überprüfung
- Vier EFT-Depotmodelle mit unterschiedlich hohem Anteil auf Aktienindizes (Einkommen-ETF, Balance-ETF, Wachstum-ETF, Dynamik-ETF)
Gemanagte Depotmodelle Plus
- Dynamisches Portfolio aus Fonds von DWS und weiteren Kapitalanlagegesell- schaften, monatliche Überprüfung
- Vier aktiv gemanagte Depotmodelle mit unterschiedlich hohem Aktienfondsanteil (Einkommen Plus, Balance Plus, Wachstum Plus, Dynamik Plus)4
Vermögensstrukturierte Portfoliomodelle
- Festes Portfolio aus Fonds von DWS und weiteren Kapitalanlagegesellschaften, jährliches Rebalancing möglich
- Drei Portfoliomodelle mit unterschiedlicher Fondszusammensetzung (defensiv, ausgewogen und offensiv)
Individuelle Fondsauswahl
- Breite Fondspalette von DWS und weiteren Kapitalanlagegesellschaften (inkl. ETFs), jährliches Rebalancing möglich
- Aktien-, Renten- und Mischfonds sowie ETFs auf Aktien- und Rentenindizes (Risikoklassen 1 bis 4)
Gegenüber anderen Tarifen weist Vorsorgeinvest Spezial bei der Garantieerzeugung ein Alleinstellungsmerkmal auf. Die Sparbeiträge fließen zur Optimierung der Rendite zunächst in Fonds. Erst ab einem bestimmten Zeitpunkt „X“ erfolgt zum Aufbau der Garantie auch eine Investition in die konventionelle Anlage. Dieser Zeitpunkt ist unter anderem abhängig vom Rechnungszins (z. Zt. 0,9Prozent) und der Höhe des abzusichernden Garantieguthabens (z.B. Garantie in Höhe von 50 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge beziehungsweise Garantieguthaben bAV). Je geringer die garantierte Leistung, desto später ist der Zeitpunkt, ab dem die Sparbeiträge konventionell angelegt werden.
Die Anlagemöglichkeiten und Garantiemodell bei der VarioInvest Rente
Basis des Garantiemodells VarioInvest sind Fonds, die in Unternehmensanleihen investieren. In diesem Segment werden 45 Prozent des Vertragsguthabens angelegt, um die Wirtschaftskraft solider Unternehmen zu nutzen. Dieser Anteil ist grundsätzlich stabil, kann jedoch je nach Marktsituation angepasst werden.
Der übrige Teil des Vertragsguthabens wird zwischen Fondsanlagen in Staatsanleihen und einem aktienorientierten Fonds aufgeteilt. Diese Aufteilung wird börsentäglich durch ein gemanagtes Anlagemodell überprüft. Je nach Vertragskonstellation kann der Anteil an Staatsanleihen bzw. Aktien auf bis zu 55 Prozent des Vertragsguthabens ansteigen – der Anteil der jeweils anderen Anlagekomponente sinkt in diesen Fällen auf bis zu 0 Prozent.