Am Freitag soll im Bundesrat über das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts abgestimmt werden. Wie schnell das geht, ist offen. Der Finanzausschuss hat empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Der Finanzausschuss des Bundesrates begrüßt grundsätzlich, dass Vermögensanlagen künftig als Finanzinstrumente um Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und des Kreditwesengesetzes eingestuft werden. Auch dass deren Vertrieb durch Banken und Sparkassen künftig der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stehen, sei zu begrüßen.
Was dem Finanzausschuss allerdings gar nicht schmeckt, ist, dass freie Vermittler und Anlageberater weiterhin unter der gewerberechtlichen Aufsicht stehen sollen. Das halte man nicht für „sachgerecht“.
Nach Ansicht des Finanzausschusses bestünden „erhebliche Zweifel, dass damit ein effektiver Vollzug gewährleistet werden kann“. Außerdem führe, so der Ausschuss, die vorgesehene laufende Aufsicht der Finanzanlagenvermittler voraussichtlich zu „erheblichem Mehraufwand“ bei den hierfür zuständigen Länderbehörden. Die Kosten könnten die Gewerbeämter nicht, wie die Bafin, durch Umlageverfahren wieder hereinholen.
Ob es zu einem Anruf des Vermittlungsausschusses kommt, wird sich am Freitag klären. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Dazu ist die Zustimmung des Bundesrates zwar nicht erforderlich, er kann aber Einspruch erheben. Dieser kann von einer Mehrheit des Bundestages in einer erneuten Beratung des entsprechenden Gesetzes zurückgewiesen werden. (ks)
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