Der Handel von Anteilen an geschlossenen Fonds bleibt auch nach dem Inkrafttreten des AIFM-Umsetzungsgesetzes am 22. Juli 2013 erlaubt. Darauf weist der führende Zweitmarkthändler Fondsbörse Deutschland aus aktuellem Anlass hin.
„Aktuell fragen uns zahlreiche Anleger um Rat, die von bestimmten Marktteilnehmern angeschrieben wurden. In diesen Schreiben wird suggeriert, dass ein Handel geschlossener Fonds nach dem 22. Juli 2013 nicht mehr möglich ist“, erläutert Alex Gadeberg, Vorstand der Hamburger Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG.
Mitunter enthielten die entsprechenden Anschreiben Formulierungen wie: „…wir unterbreiten Ihnen hiermit ein interessantes Kaufangebot Ihres Fonds. Wir weisen Sie daraufhin das aufgrund der AIFM Richtlinie der Bundesregierung geschlossenen Fonds nur noch bis Juli 2013 angekauft werden dürfen. Damit ist der Ankauf zeitnah abgeschlossen.“
Dubiose Post mit irreführenden Behauptungen
Die Behauptung, „dass aufgrund der AIFM Richtlinien der Bundesregierung geschlossene Fonds nur noch bis Juli 2013 angekauft werden dürfen“ sei irreführend. Nach Einschätzung Gadebergs soll –entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten- suggeriert werden, dass ein Verkauf ab Juli mangels Käufern nicht mehr möglich sein wird. Das Gegenteil ist aber der Fall: Ein Handel von gebrauchten Anteilen ist auch nach Inkrafttreten der Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches weiterhin möglich.
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sieht lediglich Beschränkungen für Geschäftsmodelle sogenannter Zweitmarkt– bzw. Dachfonds vor, die möglicherweise aufgrund dessen nicht mehr als Käufer agieren können. Diese Käufergruppe stelle jedoch nur einen kleinen Teil der Teilnehmer am Zweitmarkt da. Die überwiegende Zahl der am Zweitmarkt aktiven Käufer –sowohl privat als auch institutionell -ist von den neuen Regelungen des KAGB nicht betroffen. „Damit ist auch in Zukunft genügend Nachfrage vorhanden, um wie gewohnt einen geordneten und qualitativ hochwertigen Handel tätigen zu können. Als Markführer für den Handel geschlossener Beteiligungen empfehlen wir allen Anlegern, solche Angebote kritisch zu prüfen und sich an ihren Anlageberater zu wenden“, betont Gadeberg. Sein Team stünde bei Fragen zu Anschreiben dieser Art oder allgemein zum Thema Anteilshandel geschlossener Fonds gern zur Verfügung. (af)
Foto: Fondsbörse Deutschland