Paragraf 34f GeWo: Fondskonzept bietet neue Beratungsdokumentation

Der Maklerverbund Fondskonzept arbeitet seit Anfang Juli 2012 mit neuen Beratungsdokumenten, die der Gesetzgebung zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts entsprechen, die am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

34f GewOWie der Verbund mit Sitz in Illertissen mitteilt, wurden alle Unterlagen und Beratungsprotokolle für die zukünftige Beratung in den Finanzinstrumenten der offenen und geschlossenen Fonds in die Onlineplattform Maklerservicecenter (MSC) eingestellt und können von den insgesamt 2.500 Vermögensverwaltern, Banken, Versicherungen und Haftungsdächern genutzt werden.

So könne demnach auch im gewerberechtlichen Bereich nach Paragraf 34 f GewO eine vollständige Dokumentation der Beratungsabläufe von der Erstellung des Kundenprofils und Risikoeinstufung bis zur Durchführung der Wertpapierorders und Hinterlegung der dazugehörigen Produktinformationsblätter erfolgen.

Die Beratungsdokumentation im Maklerservicecenter wurde von der Kanzlei GSK Stockmann und Kollegen umfassend geprüft und freigegeben, so Fondskonzept. Auch das Formular für eine Beratungsdokumentation enthalte die gesetzlich geforderten Inhalte.

Durch das im Maklerservicecenter hinterlegte Kundenprofil werden demnach die notwendigen Angaben des Kunden kontinuierlich abgefragt und fortlaufend auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Gleichzeitig erfolgen Prüfungen zur Eignung und Angemessenheit der gewählten Anlagestrategie sowie den zugrundeliegenden Orders.

Über die Archivfunktion in der elektronischen Kundenakte können demnach darüber hinaus alle geführten Beratungsgespräche inklusive aller Unterlagen und Protokolle chronologisch nachvollzogen werden. Bei der Entwicklung der neuen Tools für die Beratungsdokumentation wurden auch Kunden vonFondskonzept einbezogen. Insbesondere habe der Vermögensverwalter DJE Kapital die Umsetzung maßgeblich begleitet und gehöre auch zu den ersten Nutzern. (jb)

Foto: Shutterstock

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