Forderung: Besondere Sicherungen für digitale Patientenakten

Millionen Patienten sollen immer mehr digitale Möglichkeiten für Kontakte zum Arzt erhalten – doch besonders sensible Gesundheitsinformationen erfordern auch besondere Vorkehrungen.

Bis 2021 sollen E-Akten eingeführt werden, die Versicherte freiwillig nutzen können, auch am Smartphone.

Die Verbraucherzentralen pochen auf hohen Datenschutz und absolute Freiwilligkeit bei neuen Angeboten und warnen vor einer digitalen Zwei-Klassen-Medizin.

Die Kassenärzte verlangen eine Sicherung gegen Manipulationen bei elektronischen Patientenakten, die bis spätestens 2021 eingeführt werden sollen.

Keine Zwei-Klassen-Medizin

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf künftige digitale Angebote: „Es darf nicht so sein, dass ich gezwungen oder bestraft werde, wenn ich mich daran nicht beteilige.“

Dies könne wegen fehlender technischer und finanzieller Mittel sein oder weil jemand sage, er misstraue solchen Angeboten und entscheide sich bewusst dagegen.

„Dann darf es keine Zwei-Klassen-Medizin auch beim Thema E-Health geben.“ Es dürfe nicht zwingend sein, ein Smartphone zu besitzen, womöglich das neueste. Auch andere Computerzugänge sollten gehen.

Seite zwei: Schutz der Privatsphäre ist zentral

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