Franke und Bornberg nimmt Leistungsregulierung der BU-Versicherer unter die Lupe

Die Ratingagentur Franke und Bornberg (F&B) hat sich die Leistungsregulierung der BU-Versicherer angeschaut und die Ergebnisse in einer neuer Leistungsstudie zu Berufsunfähigkeitsversicherungen vorgestellt. Demnach gehen über 75 Prozent aller Leistungsentscheidungen zur BU zu Gunsten der Kunden aus.

Michael Franke: “Kunden sind oft mit den Fragebögen überfordert“

Eine ähnliche Leistungsquote von 77 Prozent hatte auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ermittelt. Die Schwachstellen sieht F&B derzeit im Antragsprozess für Leistungen.

Keine Anhaltspunkte sieht die Ratingagentur dagegen bei dem immer wieder geäußerten Vorwurf, die Versicherungsunternehmen würden systematisch Leistungen verweigern. Der sei zumindest bei den untersuchten Unternehmen nicht haltbar, konstatiert Franke und Bornberg.

Von den Anerkenntnissen erfolgen 86,5 Prozent (Vorjahr 86,6 Prozent) bedingungsgemäß, 10,9 Prozent (Vorjahr 10,6 Prozent) auf Basis einer individuellen Vereinbarung und 2,6 Prozent (Vorjahr 2,7 Prozent) vor Gericht.

Knapp die Hälfte aller Ablehnungen (48,5 Prozent, Vorjahr 54 Prozent) werden ausgesprochen, weil aus Sicht der Versicherer der vertraglich vereinbarte BU-Grad, in der Regel 50 Prozent, nicht erreicht wurde.

Problemfall Abrechnungsdiagnose

Weitere rund 30 Prozent (30,6 Prozent, Vorjahr 26,7 Prozent) sind auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies aus Kundensicht eine leichte Verschlechterung. Hier sieht Franke und Bornberg die Unternehmen und die Vermittler besonders in der Pflicht.

Im Interesse der Kunden sollten Versicherer auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Antrag noch deutlicher als bisher hinweisen, zumal sich Rücktritte und Anfechtungen zumeist als gerichtsfest erweisen.

Auch stichprobenhafte Prüfungen der Angaben des Kunden können dazu beitragen, die Qualität der Antworten auf mittlere Sicht zu verbessern. Ein besonderes Ärgernis stellen sogenannte Abrechnungsdiagnosen dar, die auf den Kunden zurückfallen können.

Hier stehen laut Franke und Bornberg die Ärzte in der Verantwortung, die ohne Wissen der Patienten Diagnosen allein zu Abrechnungszwecken in den Akten dokumentieren. Im Leistungsfall holen die Versicherer regelmäßig Arztberichte ein und vermuten dann eine Anzeigepflichtverletzung.

Seite zwei: Abstrakte Verweisung spielt kaum noch eine Rolle

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