Freiberufler-Renten doppelt so hoch wie gesetzliche Renten

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Berufsständische Versorgungswerke zahlten Ende 2019 im Schnitt 2.135 Euro monatlich aus, die Rentenversicherung 954 Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor.

Die Altersrente der Versorgungswerke freier Berufe wie Ärzte, Apotheker, Notare oder Rechtsanwälte liegt mehr als doppelt so hoch wie die Altersrente gesetzlich Versicherter. Zahlten die berufsständischen Versorgungswerke Ende 2019 im Schnitt 2.135 Euro monatlich aus, waren es bei der gesetzlichen Rentenversicherung 954 Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorliegt.

Rund 900 Euro weniger

Selbst gesetzlich Versicherte mit Ansprüchen aus 35 Jahren erhielten mit durchschnittlich 1.237 Euro noch immer fast 900 Euro weniger als Freiberufler über ihre Versorgungswerke. Die höchsten Renten erzielten Notare (2.606 Euro), Ärzte (2.457 Euro) und Zahnärzte (2.124 Euro), wie aus der Ministeriumsantwort weiter hervorgeht. Zwar müssen von den Renten der Versorgungswerke noch Sozialabgaben gezahlt werden. Beim Netto-Vergleich liegen die Altersbezüge der freien Berufe aber noch immer 1,8-mal so hoch wie die durchschnittliche gesetzliche Rente, bei 35 Versicherungsjahren noch 1,4 mal so hoch.

Freiberufler mit relativ hohem Einkommen

Das Ministerium verweist zur Erklärung auf die „relative hohen Einkommen“ der Freiberufler und damit höhere Beiträge. „Genau diese Beiträge fehlen aber in der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagte Linken-Sozialexpertin Sabine Zimmermann im Gespräch mit der NOZ. Die Versorgungswerke seien historisch gewachsen. „Doch 2021 ist es schlicht unsolidarisch, wenn einige gut verdienende Berufsgruppen nicht in das solidarische Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen.“

Forderung nach Einheitsversicherung

Zimmermann forderte eine Erwerbstätigenversicherung, „in die alle einzahlen – Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Beamte und Abgeordnete“. Das stabilisiere die Einnahmen der Rentenversicherung in Zeiten des demografischen Wandels und schaffe den Spielraum für ein höheres Rentenniveau. (ots/IhreVorsorge)

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