Erbschaften werfen nicht nur emotionale Fragen auf, sondern oft auch finanzielle. Zum Beispiel stellt beim Vererben von Vermögen die Erbschaftssteuer einen wichtigen Aspekt dar. Doch wie hoch ist eigentlich die Erbschaftssteuer und wer muss sie wann bezahlen? Die Antwort darauf ist vielschichtig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. JACASA verschafft einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Erbschaftssteuer und klärt über Steuerklassen und Freibeträge auf.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer im Überblick
Die Erbschaftssteuer wird beim Erben eines Vermögens fällig, wenn dieser einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Doch nicht jeder zahlt gleich viel Erbschaftssteuer – je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser können Freibeträge, bis zu denen Vermögen steuerfrei vererbt werden kann, und Steuerklassen variieren. Wer wann und wieviel Erbschaftsteuer bezahlt, ist durch das deutsche Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) geregelt.
Das Wichtigste zur Erbschaftssteuer
- Unabhängig von der Höhe des Erbes ist jeder Erbe gesetzlich verpflichtet, das erhaltene Vermögen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt zu melden.
- Wenn der geerbte Betrag einen gewissen Wert übersteigt, muss der Erbe Erbschaftssteuer bezahlen.
- Das zu versteuernde Vermögen kann eine Vielzahl von Gütern umfassen, darunter Geld, Aktien, Immobilien, Unternehmen und mehr.
- Der Wert des vererbten Vermögens wird vom Finanzamt geschätzt, üblicherweise basierend auf dem aktuellen Marktwert der Güter.
- Es gibt gewisse Freibeträge, die bestimmen, wie viel Vermögen steuerfrei vererbt werden darf. Die Erbschaftssteuer-Freibeträge sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser.
- Ebenfalls vom Verschwandschaftsgrad zum Erblasser hängt auch die Steuerklasse ab, anhand derer die Erbschaftssteuer berechnet wird.
Was fällt unter die Erbschaftssteuer?
Grundsätzlich betrifft die Erbschaftssteuer alles Vererbte, was einen bestimmten finanziellen Wert hat:
- Geld
- Aktien
- Immobilien
- Landbesitz
- Unternehmen
Es gibt jedoch Ausnahmen zu beachten: Wenn Kinder oder Lebenspartner eine Immobilie (bis 200 m² Wohnfläche) erben, welche mindestens zehn Jahre als Eigenheim genutzt wird, bleibt diese steuerfrei. Des Weiteren sind persönliche Gegenstände des Erblassers von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Beim Vererben von Betriebsvermögen können außerdem abweichende Regelungen gelten.
Erbschaftssteuer Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Die Erbschaftssteuer Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt zum Beispiel ein Freibetrag von 500.000 € , während für Kinder und elternlose Enkel ein Freibetrag von 400.000 € gilt.
Erbschaftsempfänger | Steuerklasse | Freibetrag |
Ehepartner / Lebenspartner | I | 500.000 € |
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder | I | 400.000 € |
Enkelkinder | I | 200.000 € |
Urenkel, Eltern, Großeltern | I | 100.000 € |
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, deren Kinder, Ex-Ehepartner | II | 20.000 € |
Alle anderen Empfänger eines Erbes | III | 20.000 € |
Steuersätze und Steuerklassen
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Steuerklasse und der Höhe des Erbes nach Abzug des jeweiligen Freibetrags ab. Es gibt drei Steuerklassen: I, II und III, wobei die Steuerklasse I den niedrigsten Steuersatz und die Steuerklasse III den höchsten aufweist.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Erbschaftssteuersätze, die je nach Wert des Erbes und Zugehörigkeit zu den Steuerklassen variieren.
Wert des Erbes (nach Abzug der Freibeträge) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
Über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Versorgungsfreibetrag für Ehepartner und Kinder
Der Versorgungsfreibetrag ermöglicht den engsten Verwandten des Erblassers zusätzlich zu den regulären Erbschaftssteuer Freibeträgen, bestimmte Vermögenswerte steuerfrei zu erben. Dieser Freibetrag zielt darauf ab, die finanzielle Versorgung und den Lebensunterhalt von Ehepartnern und Kindern des Erblassers zu sichern. Ehepartner können einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 € geltend machen, während für Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und elternlose Enkel bis zu einem Alter von 27 Jahren ein Freibetrag von 10.300 € bis 52.000 € (je nach Alter) gilt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass andere Versorgungsbezüge wie z.B. eine Witwenrente oder Pension vom Versorgungsfreibetrag abgezogen werden.
Fazit Erbschaftssteuer: Gründliche Planung beugt Konflikten vor
Die Erbschaftssteuer kann durch eine sorgfältige Planung und Nutzung der Freibeträge nicht nur minimiert werden – eine vorausschauende Herangehensweise kann auch potentielle Konflikte vermeiden.