„Wir begrüßen die Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung in Hessen. Damit wird unsere Forderung in die Tat umgesetzt. Die Fristverlängerung war angesichts des verhältnismäßig geringen Rücklaufs von gerade einmal 38 Prozent absehbar. Ohnehin war die Frist von vier Monaten, welche auch noch über den Zeitraum der Sommerferien lief, viel zu kurz bemessen. Dass die Plattform Elster im Juli wegen der hohen Aufrufzahlen zeitweise nicht erreichbar war, hat die Situation zusätzlich erschwert. Es war mehr als nur unrealistisch zu erwarten, dass knapp 2/3 und damit mehr als 1,7 Millionen aller angeschriebenen hessischen Eigentümer in den kommenden drei Wochen eine Erklärung abgeben würden. So bleibt der Finanzverwaltung noch ausreichend Zeit, die Neuregelung bis zum Jahresende 2024 umzusetzen. Wir appellieren an die Immobilieneigentümer, die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu nutzen.“
Hintergrund der Pflicht zur Erklärung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, nach dem die bisherige Grundsteuer, die auf Werten aus dem Jahr 1964 basiert, veraltet und nicht mehr verfassungsgemäß ist. Hessen hat daraufhin auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2019 ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen.