Fröhliche Weihnachten: Die Zahl der Wohnungsbrände zur Adventszeit geht zurück

Zwei Füße mit Weihnachtssocken auf einem Tisch dahinter ein Kaminfeuer
Foto: Shutterstock
Grundsätzlich nimmt die Zahl der Brände rund um Weihnachten und Silvester im Vergleich zum restlichen Jahr um 40 bis 50 Prozent zu.

Versicherer zählen 2021 weniger Wohnungsbrände in der Advents- und Weihnachtszeit als im Vorjahr. Allerdings nehmen insgesamt Brände rund um Weihnachten und Silvester zu – der Schadendurchschnitt sinkt.

Die Zahl der Wohnungsbrände in der Advents- und Weihnachtszeit ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. „Die deutschen Versicherer haben 2021 rund 7.000 zusätzliche Brände zum Jahresende gezählt, etwa 1.000 weniger als im Vorjahr“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. 

Grundsätzlich nimmt die Zahl der Brände rund um Weihnachten und Silvester im Vergleich zum restlichen Jahr um 40 bis 50 Prozent zu. Dafür leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im vergangenen Jahr 26 Millionen Euro. Das waren fünf Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor.  Der Schadendurchschnitt ging um 100 Euro auf nunmehr 3.700 Euro zurück. 

Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für rund 330.000 Feuerschäden im gesamten Jahr 2021 knapp 1,6 Milliarden Euro. 

„Häufig werden einfache Regeln des Brandschutzes nicht beachtet, deshalb kommt es immer wieder zu Bränden“, so Asmussen. Die wichtigste Regel lautet: Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt brennen, denn häufige Brandursachen sind in Flammen aufgegangene Adventskränze oder Weihnachtsbäume. Zum Jahreswechsel ebenso brandgefährlich sind querfliegende Silvesterraketen und unachtsam gezündete Feuerwerkskörper. 

Versicherungsschutz für Haus und Wohnung 

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kommen in der Regel für Brandschäden auf. Die Hausratversicherung leistet, wenn Einrichtungsgegenstände oder auch Geschenke unter dem Weihnachtsbaum durch ein Feuer zerstört werden. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, wenn dieses ganz oder teilweise abgebrannt ist.  Wichtig: Ein Brandschaden sollte möglichst umgehend dem Versicherer gemeldet werden.  

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