Wenn der Versicherungsschutz greift, übernimmt die Hausratversicherung beispielsweise Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung.
Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. „Das sind auch Frost- und Bruchschäden an Leitungen in Außenwänden, im Heizungskeller und oft auch außerhalb des Hauses“, sagt R+V-Expertin Gilles.
Vier Tipps für die kalte Jahreszeit:
- Bei möglicherweise undichten Leitungen den Wasserzähler überprüfen: Läuft dieser trotz geschlossener Wasserhähne, tritt irgendwo Wasser aus.
- Heizkörper bei kalten Außentemperaturen nie ganz abdrehen, sondern mindestens auf Frostschutzstellung drehen. Diese wird häufig durch ein Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet. Das gilt besonders auch während einer längeren Abwesenheit.
- Selten genutzte Räume wie Dachböden, Keller- und Abstellräume dennoch regelmäßig heizen.
- Wasserentnahmestellen im Freien, etwa im Garten, vor der Frostperiode entleeren und absperren.
(bm)
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