„Frost verursacht rund zwei bis drei Prozent aller Leitungswasserschäden“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „2022 zahlten Wohngebäudeversicherer über 3,8 Milliarden Euro für 1,1 Millionen Leitungswasserschäden.“
Präventionstipps: Frostschäden vermeiden
Der GDV empfiehlt Hausbesitzern, ihre Wasserleitungen rechtzeitig auf Frostschutz zu überprüfen. Einfachen Maßnahmen können geplatzte Leitungen und hohe Kosten verhindern.
1. Ausreichend heizen
Alle Räume, auch selten genutzte wie Keller- und Abstellräume, müssen gut beheizt sein. Das verhindert das Einfrieren der Leitungen. Das Heizungsventil sollte immer leicht geöffnet sein.
2. Nicht nur auf Frostwächter vertrauen
Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schützt nur bedingt. Sie bewahrt Heizkörper, aber nicht unbedingt entfernte Rohre vor Frost.
3. Wasserleitungen leeren
Leitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen sollten entleert werden, um Frostschäden zu vermeiden.
4. Isolierung verbessern
Undichte Fenster und Türen sollten isoliert werden. Besonders Kellerfenster sind oft Schwachstellen, die kontrolliert werden müssen.
5. Wasserrohre isolieren
Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit Isoliermaterial vor Kälte geschützt werden.
Versicherungsschutz bei Frostschäden
Die Wohngebäudeversicherung greift bei Frostschäden. Sie deckt Schäden am Gebäude ab, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen. Dazu gehören Schäden an Leitungen, Heizkörpern und Geräten wie Wasch- und Spülmaschinen.
Alle News im Bereich Wohngebäudeversicherung finden Sie hier.